Gemeinsames Haus bei Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

Gemeinsames Haus bei Scheidung: Die gemeinsame Immobilie spielt bei einer Scheidung oft eine zentrale Rolle. Da das Eigenheim in vielen Fällen einen hohen finanziellen und emotionalen Wert besitzt, stellt sich für viele Ehepaare die Frage, was mit dem Haus nach der Trennung passiert. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren wie den Eigentumsverhältnissen, der Finanzierung und den persönlichen Interessen beider Parteien ab.

1. Wer ist Eigentümer des Hauses?

Die Eigentumsverhältnisse sind entscheidend für die weitere Regelung. Hier gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Alleineigentum eines Ehepartners: Der Alleineigentümer bleibt grundsätzlich im Besitz des Hauses. Der andere Ehepartner hat jedoch eventuell Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder Nutzungsentschädigung.
  • Miteigentum beider Ehepartner: In diesem Fall muss geklärt werden, ob einer der Ehepartner das Haus übernehmen oder es verkauft werden soll.
  • Eigentum eines Dritten: Gehört das Haus einer dritten Person (z. B. Eltern eines Ehepartners), hat der andere Ehepartner in der Regel keine Ansprüche darauf.

2. Verkauf der Immobilie

Eine der häufigsten Lösungen ist der gemeinsame Verkauf des Hauses. Dabei wird der Erlös aufgeteilt, wobei bestehende Schulden oder Hypotheken zuerst abgedeckt werden. Ein Verkauf ist oft sinnvoll, wenn keiner der Ehepartner die Immobilie alleine finanzieren kann oder möchte.

3. Gemeinsames Haus bei Scheidung – Übernahme durch einen Ehepartner

Möchte einer der Ehepartner das Haus behalten, muss er den anderen auszahlen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung richtet sich nach dem aktuellen Marktwert der Immobilie und den bestehenden Verbindlichkeiten. Wichtig ist hierbei die Klärung der Finanzierung, insbesondere wenn Darlehen auf beide Partner laufen.

4. Vermietung als Alternative

Wenn ein Verkauf oder eine Übernahme nicht in Frage kommt, kann eine Vermietung eine Lösung sein. Die Mieteinnahmen können dann nach einer Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt werden.

5. Gemeinsames Haus bei Scheidung – Nutzung durch einen Ehepartner

Ein Ehepartner kann das Wohnrecht für eine gewisse Zeit zugesprochen bekommen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. In diesem Fall kann der andere Partner eine Nutzungsentschädigung fordern.

6. Was passiert mit der gemeinsamen Baufinanzierung?

Bestehende Kredite stellen oft eine große Herausforderung dar. Wenn beide Partner für den Kredit haften, bleibt diese Verpflichtung auch nach der Scheidung bestehen. Bei einer Übernahme des Hauses durch einen Ehepartner sollte geklärt werden, ob eine Umschuldung oder eine Entlassung des anderen aus der Haftung möglich ist.

Gemeinsames Haus bei Scheidung – Fazit

Die Regelung der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung erfordert eine individuelle Lösung, die sowohl wirtschaftliche als auch persönliche Aspekte berücksichtigt. Ein erfahrener Scheidungsanwalt kann dabei helfen, die beste Entscheidung zu treffen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Wenn Sie eine rechtliche Beratung zum Thema Scheidung und Immobilien benötigen, wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Brandt. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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