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Geleastes Auto in der Insolvenz – Darf ich es behalten oder weiter bezahlen?

Viele Schuldnerinnen und Schuldner fragen sich:
„Ich habe ein Auto geleast – was passiert, wenn ich Privat- oder Regelinsolvenz beantrage? Kann ich es behalten, wenn ich die Raten weiterzahle?“

Die Antwort hängt stark davon ab, welche Vertragsart vorliegt und wie der Insolvenzverwalter entscheidet.
Wir erklären Schritt für Schritt, was Sie wissen müssen.


1. Leasingvertrag: Eigentum und Besitz

Beim Leasing sind Sie Besitzer, aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Das Auto gehört der Leasinggesellschaft. Sie zahlen eine monatliche Leasingrate für die Nutzung, ähnlich wie bei einer Miete.

Das hat in der Insolvenz zwei wichtige Folgen:

  1. Das Auto gehört nicht zur Insolvenzmasse.
  2. Der Leasingvertrag ist ein laufender Vertrag, der vom Insolvenzverwalter gekündigt oder fortgeführt werden kann.


2. Was passiert nach Insolvenzeröffnung?

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird:

  • Der Insolvenzverwalter prüft, ob der Vertrag für die Masse sinnvoll ist.
  • Ist das Auto teuer und die Raten belasten das unpfändbare Einkommen stark, wird der Vertrag meist beendet.
  • Ist das Auto notwendig für die Berufsausübung und die Raten werden nicht aus pfändbarem Einkommen bezahlt, kann eine Fortführung möglich sein.


3. Kann ich das Auto einfach weiter bezahlen?

Grundsätzlich dürfen Sie nur über Ihr unpfändbares Einkommen frei verfügen.
Das heißt:

  • Wenn die Leasingraten aus Ihrem unpfändbaren Anteil bezahlt werden, ist eine Weiterzahlung theoretisch möglich.
  • Der Insolvenzverwalter kann trotzdem widersprechen, wenn der Vertrag als wirtschaftlich unvernünftig angesehen wird.


4. Unpfändbarkeit bei beruflicher Notwendigkeit

§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO schützt Gegenstände, die unbedingt für die Berufsausübung benötigt werden.
Aber:

  • Dieser Schutz greift nur, wenn der Gegenstand Ihnen gehört.
  • Bei Leasingfahrzeugen liegt das Eigentum beim Leasinggeber, daher gibt es keinen direkten Pfändungsschutz.

Das bedeutet: Selbst wenn Sie das Auto für den Job brauchen, kann der Insolvenzverwalter den Vertrag beenden.
Die Leasinggesellschaft darf das Auto zurückfordern.


5. Möglichkeiten, das Fahrzeug zu behalten

a) Einigung mit dem Insolvenzverwalter

Wenn der Insolvenzverwalter zustimmt, können Sie den Leasingvertrag aus dem unpfändbaren Einkommen fortführen.
Dazu ist oft eine schriftliche Vereinbarung nötig.

b) Neuer Vertrag außerhalb der Insolvenz

Manchmal gibt die Leasinggesellschaft das Auto zurück, bietet Ihnen aber einen neuen Privatvertrag ohne Bezug zur Insolvenz an. Das ist allerdings eher selten.

c) Übernahme durch Dritte

Ein Familienmitglied oder Freund kann den Leasingvertrag übernehmen, sodass Sie das Fahrzeug privat weiter nutzen können.

d) Kaufoption ziehen

Falls der Leasingvertrag eine Kaufoption enthält und Sie einen Dritten finden, der den Kaufpreis finanziert, könnten Sie Eigentümer werden und dann prüfen lassen, ob Unpfändbarkeit greift.


6. Sonderfall: Restwert- und Kilometerleasing

  • Kilometerleasing: Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann eine Nachzahlung für Mehrkilometer oder Schäden anfallen. Diese Forderungen fallen in die Insolvenz.
  • Restwertleasing: Bei Vertragsende wird der Restwert des Fahrzeugs geprüft. Ein eventueller Ausgleichsbetrag ist Insolvenzforderung.


7. Unser Fazit

Ein geleastes Auto ist in der Insolvenz nicht automatisch verloren, aber es ist auch nicht automatisch geschützt.
Die Entscheidung hängt von:

  • der Einschätzung des Insolvenzverwalters,
  • der Zahlungsfähigkeit aus unpfändbarem Einkommen und
  • der Bereitschaft des Leasinggebers
    ab.

Frühzeitige Beratung erhöht die Chancen, das Fahrzeug zu behalten – besonders, wenn es für den Job notwendig ist.


Tipp der Kanzlei Brandt:
Warten Sie nicht, bis der Insolvenzverwalter den Vertrag kündigt. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie Ihr Leasingfahrzeug behalten können und übernehmen die Verhandlungen mit der Leasinggesellschaft.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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