Geldwäschegesetz – Kontomissbrauch durch Betrüger – und warum Sie sich schnell selbst in Gefahr bringen
Geldwäschegesetz – Im Zusammenhang mit der aktuellen Betrugsmasche rund um angebliche BGN-Rechnungen erreichen uns immer wieder Anfragen:
„Ich habe mein Konto zur Verfügung gestellt – was nun?“
Oder: „Ich wurde gebeten, für jemand anderes eine Zahlung weiterzuleiten.“
Was viele nicht wissen: Wer sein Bankkonto einem Dritten überlässt, um darüber Gelder fließen zu lassen, riskiert mehr als nur Ärger – es drohen empfindliche Strafen nach dem Geldwäschegesetz.
Was ist Geldwäsche eigentlich?
Geldwäsche bezeichnet den Vorgang, bei dem illegal erlangtes Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht wird. Ziel ist es, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Besonders häufig betroffen sind:
- Opfer von Internetbetrug, die gutgläubig agieren
- Personen, die auf Jobangebote als „Finanzagent“ reagieren
- Menschen, die gegen eine kleine Provision ihr Konto zur Verfügung stellen
Was harmlos klingt, kann schwerwiegende Folgen haben. Denn laut § 261 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer „Gegenstände, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren, verbirgt, verwendet oder weiterleitet.“
Die typischen Maschen – so geraten Sie in die Falle
Oft laufen solche Geldwäscheaktivitäten über scheinbar harmlose Anfragen, z. B.:
- „Könntest du kurz Geld für mich annehmen, ich habe gerade keinen Zugriff auf mein Konto.“
- „Wir suchen Unterstützung für eine Finanzabwicklung im EU-Raum – ohne Risiko!“
- „Als Zahlungsdienstleister kannst du bequem von zu Hause aus verdienen.“
Tatsächlich nutzen Täter diese Naivität oder Gutgläubigkeit aus, um illegale Gelder „durchzuschleusen“. Häufig stammt das Geld aus Betrug, Drogenhandel, Cyberkriminalität oder anderen Straftaten.
Wichtig:
Selbst wenn Sie nicht wissen, dass das Geld kriminellen Ursprungs ist, können Sie sich strafbar machen, wenn Sie leichtfertig handeln und offensichtliche Warnsignale ignorieren.
Welche Strafen drohen bei Geldwäsche?
Die Strafandrohung nach dem Geldwäscheparagrafen ist hoch:
- Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder
- Geldstrafe
In besonders schweren Fällen – z. B. bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Geldwäsche – sind sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Darüber hinaus drohen:
- Einträge im Führungszeugnis
- Sperrung oder Kündigung von Bankkonten
- Verlust des Arbeitsplatzes, insbesondere im öffentlichen Dienst oder im Finanzsektor
- Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie in eine Geldwäschehandlung verwickelt wurden oder gerade eine dubiose Anfrage erhalten haben, handeln Sie sofort:
- Keine weiteren Zahlungen tätigen oder weiterleiten.
- Speichern Sie alle E-Mails, Nachrichten und Überweisungsbelege.
- Kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei für eine rechtliche Einschätzung.
- Erstatten Sie – in Absprache mit uns – Anzeige bei der Polizei.
Je schneller Sie reagieren, desto eher lässt sich der entstandene Schaden begrenzen – auch strafrechtlich.
Jetzt rechtlich absichern!
Sie haben Ihr Konto Dritten zur Verfügung gestellt oder sind unsicher, ob Sie sich strafbar gemacht haben? Warten Sie nicht – sichern Sie sich sofort rechtlichen Beistand!
👉 Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei Brandt – wir helfen diskret, schnell und kompetent.
📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 0
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Fazit
Das Geldwäschegesetz schützt nicht nur vor organisierter Kriminalität – es betrifft auch ganz „normale“ Menschen, die unbedacht handeln. Gutgläubigkeit schützt nicht vor Strafe.
Lassen Sie sich nicht ausnutzen – und wenn Sie betroffen sind: Holen Sie sich Hilfe.