Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Fristen‑Guide: Von Einigung bis Restschuldbefreiung – Übersicht der relevanten Schritte und Fristen

Fristen‑Guide – Wer sich mit einer Privatinsolvenz oder einem Insolvenzplanverfahren auseinandersetzen muss, steht vor vielen Fragen – und vor allem vor einem Dschungel aus Fristen und Verfahrensschritten. Von der außergerichtlichen Einigung über das Insolvenzverfahren bis zur begehrten Restschuldbefreiung gilt es, wichtige Zeiträume und Deadlines zu beachten. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen klar strukturierten Fristen-Guide, der Ihnen hilft, den Überblick zu behalten – egal, ob Sie bereits im Verfahren sind oder gerade erst die ersten Schritte gehen.


1. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung – Der erste Schritt

Frist: flexibel, aber Voraussetzung für das Insolvenzverfahren

Bevor ein gerichtliches Verfahren überhaupt eröffnet werden kann, müssen Schuldnerinnen und Schuldner einen Versuch unternehmen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Hierzu ist in der Regel die Unterstützung einer zugelassenen Schuldnerberatung oder einer Anwaltskanzlei wie Brandt erforderlich.

  • Tipp: Lassen Sie sich die erfolglose Einigung dokumentieren. Ohne diese Bescheinigung wird Ihr Insolvenzantrag vom Gericht abgewiesen.


2. Antrag auf Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz

Frist: binnen 6 Monaten nach gescheiterter Einigung

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, kann der Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden. Wichtig: Das Gericht prüft genau, ob der Versuch der Einigung tatsächlich erfolgt ist.

  • Erforderliche Unterlagen: Schuldenübersicht, Bescheinigung über den Einigungsversuch, Vermögensverzeichnis etc.
  • Achtung: Fehlerhafte oder unvollständige Anträge verzögern das Verfahren erheblich.


3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Frist: nach Prüfung durch das Insolvenzgericht (ca. 4–8 Wochen)

Wenn der Antrag vollständig und formal korrekt ist, eröffnet das Gericht das Verfahren. Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das pfändbare Vermögen verwertet.

  • Ab jetzt gilt: Der Schuldner darf keine eigenständigen Vermögensdispositionen mehr vornehmen.
  • Ziel: Gleichmäßige Gläubigerbefriedigung durch Verwertung.


4. Wohlverhaltensphase – Der Countdown zur Restschuldbefreiung beginnt

Frist: i. d. R. 3 Jahre (seit 2021)

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt eine verkürzte Frist: Nur noch drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung – vorausgesetzt, der Schuldner hält sich an seine Mitwirkungs- und Zahlungspflichten. Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase muss:

  • das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgeführt werden,
  • jeder Wohnsitz- oder Arbeitgeberwechsel gemeldet werden,
  • keine neuen Schulden aufgenommen werden.

Achtung: Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen!


5. Restschuldbefreiung – Der große Moment

Frist: nach Ablauf der 3 Jahre

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung auf Antrag vom Gericht erteilt. Das bedeutet: Alle nicht erfüllten Forderungen der Gläubiger sind erlassen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen waren (z. B. Unterhaltsschulden oder Geldstrafen).

  • Wichtig: Die Restschuldbefreiung erfolgt nicht automatisch – der Antrag muss gestellt werden!
  • Die Löschung aus öffentlichen Registern (z. B. Schufa) erfolgt in der Regel 3 Jahre nach Erteilung.


Sonderfall: Insolvenzplanverfahren – Schuldenfrei in wenigen Monaten

Neben dem klassischen Weg über die Wohlverhaltensphase gibt es das Insolvenzplanverfahren. Dieses Verfahren kann – mit anwaltlicher Unterstützung – in wenigen Monaten zur Schuldenfreiheit führen, wenn ein Vergleich mit den Gläubigern gelingt.


Fristenübersicht auf einen Blick

Verfahrensschritt Frist/Dauer
Außergerichtliche Einigung flexibel
Antragstellung binnen 6 Monaten nach Einigungsversuch
Eröffnungsbeschluss ca. 4–8 Wochen nach Antrag
Wohlverhaltensphase 3 Jahre
Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ablauf der 3 Jahre
Löschung in der Schufa 6 Monate nach Restschuldbefreiung
Insolvenzplanverfahren (optional) wenige Monate


Unser Tipp: Lassen Sie keine Frist verstreichen!

Viele Schuldner verschenken wertvolle Zeit, weil sie ungenaue Informationen haben oder den Überblick verlieren. Die Folge: Verzögerungen oder gar die Versagung der Restschuldbefreiung.

💡 Handeln Sie jetzt – Wir begleiten Sie durch jede Frist!

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie kompetent, rechtssicher und persönlich auf dem Weg zur Schuldenfreiheit – ob im klassischen Insolvenzverfahren oder im schnellen Insolvenzplanverfahren.

📞 Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20
📩 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.rain-brandt.de


Fazit: Wer die Fristen kennt, kommt schneller ans Ziel

Eine gute Vorbereitung und professionelle Begleitung sind entscheidend, wenn Sie in Richtung Restschuldbefreiung gehen. Dieser Fristen-Guide soll Ihnen helfen, nicht den Überblick zu verlieren und jede Chance zur wirtschaftlichen Neuorientierung zu nutzen.

Name und Telefonnummer
Checkboxen

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt