Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei unabwendbar hohen Mietkosten: Das müssen Sie wissen

In Zeiten steigender Mieten und Lebenshaltungskosten wird es für viele Menschen, die von einer Pfändung betroffen sind, finanziell immer schwieriger. Vor allem hohe Mietkosten stellen eine erhebliche Belastung dar und können dazu führen, dass trotz des pfändungsfreien Betrags der Alltag nur schwer zu bestreiten ist. Was viele nicht wissen: Bei hohen Mietkosten gibt es die Möglichkeit, eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages zu beantragen. Wir von der Kanzlei Brandt geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick, wie das funktioniert und was Sie tun können, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.


Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag schützt einen bestimmten Teil Ihres Einkommens vor der Pfändung durch Gläubiger. Dieser Betrag ist in der Pfändungstabelle geregelt und richtet sich beispielsweise nach Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Doch: Die festgelegten Grenzen berücksichtigen nicht automatisch regionale Unterschiede – und genau hier kommen die unabwendbar hohen Mietkosten ins Spiel.


Wann gilt die Miete als „unabwendbar hoch“?

Hohe Mietkosten gelten dann als unabwendbar, wenn sie weder vermieden noch gesenkt werden können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • ein Umzug unzumutbar ist (z. B. kein preiswerterer Wohnraum verfügbar),
  • die hohen Mietkosten den ortsüblichen Mietspiegel erheblich übersteigen,
  • die Kosten durch unvermeidbare Nebenkosten wie Heizkosten und Strom steigen.

In Situationen, in denen die Lebenshaltungskosten durch hohe Mieten beeinträchtigt werden, können Betroffene eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen, um einen angemessenen Teil ihres Einkommens zu behalten.

💡 Hinweis: Was genau als „unabwendbar hohe Mietkosten“ gilt, wird von den Gerichten individuell bewertet. Hierbei werden Ihre persönliche Lebenssituation sowie die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt, z. B. die durchschnittlichen Mietpreise in Ihrer Stadt.


Voraussetzungen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

Um Ihren Pfändungsfreibetrag erfolgreich anpassen zu lassen, müssen Sie nachweisen, dass:

1️⃣ Ihre Mietkosten tatsächlich außergewöhnlich hoch sind:

  • Dazu ist in der Regel ein Nachweis Ihrer aktuellen Mietkosten erforderlich, z. B. durch Vorlage des Mietvertrags und der Mietzahlungsnachweise.

2️⃣ Ein Umzug keine Alternative darstellt:

  • Beispielsweise wegen mangelnden Wohnraums, familiärer Bindungen oder besonderer Umstände (z. B. Pflegebedürftigkeit, Kinderbetreuung).

3️⃣ Die Situation Ihre finanzielle Existenz gefährdet:

  • Wenn die hohen Mietkosten dafür sorgen, dass Ihnen nach Abzug des pfändungsfreien Betrags nicht mehr genug zum Leben bleibt, sollte eine Erhöhung geprüft werden.

Wie beantrage ich eine Erhöhung meines Pfändungsfreibetrags?

1️⃣ Nachweis der Mietkosten:
Sammeln Sie alle Belege zu Ihrer Miete (Mietvertrag, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen).

2️⃣ Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht:
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags stellen. Dieser wird an Ihr zuständiges Vollstreckungsgericht gesendet.

3️⃣ Begründung und Gutachten:
Schildern Sie in Ihrem Antrag, warum Ihre Mietkosten unabwendbar hoch sind, und fügen Sie Nachweise bei. Ein Schreiben von amtlichen Stellen (z. B. Jobcenter) oder ein Mietspiegel kann ebenfalls hilfreich sein.

4️⃣ Entscheidung des Gerichts abwarten:
Das Gericht prüft Ihren Fall und entscheidet individuell, ob und in welcher Höhe eine Anpassung des Pfändungsfreibetrags gerechtfertigt ist. Davon profitieren Sie, indem ein höherer Teil Ihres Einkommens von der Pfändung geschützt wird.


Warum ist regionale Unterstützung entscheidend?

Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich je nach Bundesland und Region erheblich. In Großstädten wie Frankfurt, Hamburg oder München sind die Mieten oftmals spürbar höher als in ländlichen Gebieten oder kleineren Städten.

Falls Sie in einer dieser Regionen leben, sollten Sie auf jeden Fall prüfen lassen, ob Ihnen eine Anpassung des Pfändungsfreibetrags zusteht:

  • Bayern und Baden-Württemberg: Hier zählen viele Städte zu den teuersten Gegenden Deutschlands mit hohen Mietkosten. Das macht einen höheren Freibetrag oft unumgänglich.
  • Nordrhein-Westfalen und Berlin: Auch hier ziehen die Mietpreise weiter an, besonders in Ballungszentren wie Köln, Düsseldorf oder Berlin.
  • Ländliche Regionen: Zwar sind die Mietkosten hier oft günstiger, können aber trotzdem bei geringerem Einkommen ein Problem darstellen – insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen oder Alleinerziehende.

Unterstützung durch die Kanzlei Brandt

Lassen Sie sich die Chance auf eine Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags nicht entgehen! Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei:

✅ Prüfung Ihrer Mietkosten: Gemeinsam ermitteln wir, ob Ihre Miete überdurchschnittlich hoch ist und ob ein Antrag für Sie sinnvoll ist.
✅ Antragstellung: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem zuständigen Vollstreckungsgericht und setzen uns für Ihre Rechte ein.
✅ Fachliche Unterstützung vor Gericht: Falls es zu einer Anhörung kommt, vertreten wir Sie und Ihre Interessen mit Nachdruck.
✅ Regionale Expertise: Unsere Kanzlei kennt sich mit den Gegebenheiten in jedem Bundesland aus und berücksichtigt dabei regionale Mietspiegel und Besonderheiten.


Worauf warten Sie noch? Sichern Sie sich Ihre Existenz!

Gerade bei finanziellen Engpässen ist schnelle Hilfe gefragt. Warten Sie nicht und lassen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag frühzeitig anpassen, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf:
🔹 Anruf: ✆ 03 82 03 / 74 50 20
🔹 Online-Beratung: Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Unterlagen direkt zukommen zu lassen.
🔹 Persönlicher Termin: Ist nciht notwendig – Rufen Sie uns an oder senden uns einen Mail – Wir abeiten für Sie in Bayern, NRW, Sachsen oder einem anderen Bundesland – wir sind deutschlandweit für Sie da.

Mit unserer Unterstützung behalten Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Situation und sichern sich den Anteil Ihres Einkommens, der Ihnen zusteht.


Bleiben Sie informiert: Schauen Sie regelmäßig unter Aktuelles nach oder folgen Sie uns auf facebook – Kanzlei oder facebook – Schuldnerberatung, um keine wichtigen Informationen zu Änderungen bei Unterhalts- und Pfändungsregelungen zu verpassen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Sie finanziell wieder durchatmen können.

Kanzlei Brandt – Ihre Partner für rechtliche Sicherheit und finanzielle Entlastung.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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