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Erbengemeinschaft einfach erklärt – Rechte, Pflichten und Fallstricke

Erbengemeinschaft einfach erklärt – Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt er nicht nur Trauer, sondern oft auch einen Nachlass – und mit ihm viele offene Fragen. Besonders kompliziert wird es, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Dann entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Doch was bedeutet das konkret? Welche Rechte und Pflichten haben Miterben? Und wo lauern rechtliche Fallstricke?

In diesem Beitrag erklärt Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Brandt das Thema Erbengemeinschaft einfach, verständlich und praxisnah – damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen und wie Sie teure Fehler vermeiden.


Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden – etwa Kinder, Ehepartner oder Geschwister. Man spricht dann von sogenannten Miterben. Die Erbengemeinschaft ist keine juristische Person wie eine GmbH, sondern eine Gesamthandsgemeinschaft: Das bedeutet, dass alle Miterben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen dürfen.

Typische Beispiele für Erbengemeinschaften:

  • Drei Kinder erben gemeinsam das Haus ihrer verstorbenen Mutter.
  • Der überlebende Ehepartner und die Kinder erben gemeinsam das Vermögen.
  • Ein Bruder und eine Schwester erben gemeinsam nach dem Tod des Vaters.


Rechte in der Erbengemeinschaft

Jeder Miterbe hat bestimmte Rechte, die ihm vom Gesetz zugesichert sind. Dazu gehören:

1. Mitverwaltungsrecht

Kein Miterbe darf eigenmächtig handeln. Über wichtige Entscheidungen – z. B. Verkauf eines Hauses – müssen alle Erben gemeinsam entscheiden. Das kann zu Verzögerungen oder Konflikten führen, besonders wenn Erben weit voneinander entfernt wohnen oder sich nicht einig sind.

2. Nutzungsrecht

Alle Miterben dürfen den Nachlass nutzen – etwa in einem geerbten Haus wohnen oder Erträge aus einem Mietobjekt ziehen – jedoch nur im Rahmen der Zustimmung aller.

3. Auskunftsanspruch

Jeder Miterbe darf Einsicht in die Nachlassunterlagen verlangen, zum Beispiel Kontoauszüge, Grundbuchauszüge oder Testamente.

4. Recht auf Auseinandersetzung

Jeder Miterbe kann jederzeit verlangen, dass die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Nachlass verteilt wird. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Erbauseinandersetzung.


Pflichten in der Erbengemeinschaft

Mit den Rechten gehen auch Pflichten einher. Dazu zählen:

1. Verwaltungspflicht

Die Miterben müssen den Nachlass gemeinsam verwalten und erhalten. Dazu gehört z. B. die Zahlung von Grundsteuern, Versicherungskosten oder notwendigen Reparaturen.

2. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Alle Miterben haften gemeinsam und persönlich für Schulden des Erblassers. Das bedeutet: Auch wenn Sie nur 25 % des Erbes erhalten, können Sie für die gesamten Schulden herangezogen werden – es sei denn, Sie schlagen das Erbe aus oder beantragen die Nachlassverwaltung.

3. Treuepflicht

Miterben müssen sich gegenseitig loyal verhalten und dürfen keine einseitigen Vorteile auf Kosten der anderen erzielen.


Fallstricke in der Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaften führen häufig zu Streit. Die typischen Probleme sind:

🧱 Stillstand durch Uneinigkeit

Wenn sich Miterben nicht einigen können, etwa über den Verkauf eines Hauses, kann der Nachlass jahrelang blockiert sein. Es drohen Wertverluste.

⚖️ Teilungsversteigerung

Ist keine Einigung möglich, kann ein Erbe beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird z. B. ein Haus öffentlich versteigert – meist unter Wert.

📉 Wertverlust durch falsche Verwaltung

Fehlende oder mangelhafte Pflege von Immobilien, unnötige Ausgaben oder verspätete Entscheidungen können den Nachlass erheblich schmälern.

🧾 Erbschaftsteuerfalle

Wird der Nachlass nicht rechtzeitig oder korrekt verteilt, drohen zusätzliche steuerliche Belastungen.


Wie kann man Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden?

✅ 1. Klare Kommunikation

Regelmäßiger Austausch zwischen den Miterben verhindert Missverständnisse.

✅ 2. Schriftliche Vereinbarungen

Sorgen Sie für klare, schriftlich fixierte Absprachen über die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses.

✅ 3. Rechtsanwalt einschalten

Ein neutraler und kompetenter Anwalt kann helfen, Konflikte frühzeitig zu lösen, Risiken zu erkennen und die Auseinandersetzung professionell zu begleiten.


Was tun bei Streit in der Erbengemeinschaft?

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt oft nur der Weg über den Rechtsanwalt oder sogar das Gericht. Typische Schritte sind:

  • Vermittlung durch einen neutralen Dritten
  • Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrags
  • Antrag auf Teilungsversteigerung
  • Klage auf Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen

Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden und langwierige Prozesse zu vermeiden.


Unser Tipp: Frühzeitig juristischen Rat einholen

Je früher Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Miterbe informieren, desto besser können Sie Streit vermeiden und den Nachlass sichern. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung im Erbrecht kompetent zur Seite – auch bei komplexen Erbengemeinschaften.

Wir beraten Sie:

  • zur Verwaltung und Auflösung der Erbengemeinschaft
  • zur Vermeidung von Haftungsrisiken
  • zur Erbauseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses
  • zur außergerichtlichen Streitbeilegung


Fazit: Erbengemeinschaft einfach erklärt – Chance und Herausforderung zugleich

Eine Erbengemeinschaft kann für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung sein – vorausgesetzt, die Zusammenarbeit funktioniert. Ohne klare Kommunikation und rechtliche Beratung wird sie jedoch schnell zur Belastung. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern Sie Ihre Interessen rechtzeitig ab.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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