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Erbanteile verstehen – insbesondere der Erbanteil des Ehegatten mit Zugewinnausgleich

Inhalt – Erbanteile verstehen:

  1. Einführung: Warum Sie Ihre Erbanteile kennen sollten
  2. Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt was ohne Testament?
  3. Die besondere Rolle des Ehegatten im Erbrecht
  4. Was ist der pauschalierte Zugewinnausgleich?
  5. Beispielrechnungen zur Verdeutlichung des Ehegattenerbteils
  6. Besonderheiten bei Trennung oder Scheidung
  7. Pflichtteil und Erbverzicht – Weitere Aspekte für Ehepartner
  8. Beratung in Bad Doberan – Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist
  9. Fazit: Erbanteile rechtzeitig klären schützt vor Streit
  10. Jetzt anwaltliche Unterstützung sichern


1. Einführung Erbanteile verstehen: Warum Sie Ihre Erbanteile kennen sollten

Das deutsche Erbrecht ist komplex – vor allem, wenn keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt. Viele Menschen wissen nicht, welche Erbanteile ihnen tatsächlich zustehen – insbesondere in der Ehe. Dabei kann es gerade für Ehepartner entscheidend sein, den gesetzlichen Erbanteil mit oder ohne Zugewinnausgleich korrekt zu verstehen. Dieser Beitrag beleuchtet ausführlich die Erbansprüche von Ehegatten, erklärt typische Fallstricke und zeigt auf, warum eine frühzeitige Beratung – z. B. durch einen Erbrechtsanwalt in Bad Doberan – so wichtig ist.


2. Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt was ohne Testament?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach sogenannten Ordnungen von Verwandten:

  • 1. Ordnung: Kinder (und deren Abkömmlinge)
  • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • 3. Ordnung: Großeltern usw.

Ehegatten sind zwar nicht in diesen Ordnungen enthalten, haben aber einen eigenen gesetzlichen Erbanspruch – abhängig vom Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft).


3. Die besondere Rolle des Ehegatten im Erbrecht

Der Erbteil des überlebenden Ehegatten hängt entscheidend davon ab, in welchem Güterstand das Paar gelebt hat:

A) Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Normalfall)

  • Mit Kindern des Erblassers: Ehegatte erbt 50 %, Kinder teilen sich die anderen 50 %
  • Ohne Kinder, aber mit Eltern des Erblassers: Ehegatte erbt 75 %

B) Gütertrennung

  • Ehegatte erbt je nach Anzahl der Kinder ein Drittel oder mehr

C) Gütergemeinschaft

  • Ehegatte erhält zusätzlich seinen Anteil aus dem gemeinschaftlichen Vermögen

In 90 % aller Ehen gilt die Zugewinngemeinschaft, weshalb wir im Folgenden diesen Regelfall detaillierter beleuchten.


4. Was ist der pauschalierte Zugewinnausgleich?

Stirbt ein Ehegatte, erhält der überlebende Ehepartner in der Zugewinngemeinschaft einen pauschalen Zugewinnausgleich in Form eines erhöhten Erbteils. Dies ersetzt die konkrete Berechnung des Zugewinns.

§ 1371 BGB:

„Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel erhöht.“

Das bedeutet:

  • Normaler gesetzlicher Erbteil + ¼ pauschaler Zugewinnausgleich
  • Kein tatsächlicher Vermögensvergleich nötig

Diese Regelung führt oft zu Missverständnissen in Patchworkfamilien oder bei Immobilienbesitz.


5. Beispielrechnungen zur Verdeutlichung des Ehegattenerbteils

Beispiel 1: Ehe mit Zugewinngemeinschaft, 2 Kinder

Nachlasswert: 300.000 €

  • Ehegatte: gesetzlich 1/4 + 1/4 pauschaler Zugewinn = 1/2 = 150.000 €
  • Kinder: je 75.000 €

Beispiel 2: Ehe mit Zugewinngemeinschaft, keine Kinder, Eltern leben noch

  • Ehegatte: 1/2 gesetzlich + 1/4 Zugewinn = 3/4 = 225.000 €
  • Eltern: zusammen 1/4 = 75.000 €

Beispiel 3: Ehe mit Gütertrennung, 3 Kinder

  • Ehegatte: 1/4
  • Kinder: je 1/4

➡️ Diese Beispiele zeigen: Die Erbquote des Ehegatten schwankt je nach Familiensituation und Güterstand erheblich.


6. Besonderheiten bei Trennung oder Scheidung

Viele glauben, mit der Trennung sei bereits alles geklärt – doch das ist gefährlich. Denn:

  • Trennung allein beendet den Güterstand nicht
  • Erbrecht bleibt bestehen, solange kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt

§ 1933 BGB:

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten entfällt nur, wenn zur Zeit des Todes die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser den Scheidungsantrag gestellt oder ihm zugestimmt hatte.

➡️ In Trennungsphasen oder laufenden Scheidungsverfahren sollte unbedingt anwaltlich geprüft werden, ob der überlebende Ehepartner noch erb- oder pflichtteilsberechtigt ist.


7. Pflichtteil und Erbverzicht – Weitere Aspekte für Ehepartner

Selbst wenn ein Ehegatte per Testament enterbt wird, hat er in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil, also:

  • Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
  • Als Geldanspruch gegen die Erben

Ein Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil ist nur durch notariellen Vertrag möglich – oft im Rahmen von Erbverträgen oder vorweggenommener Erbfolge.

➡️ Gerade in Eheverträgen oder bei Patchworkfamilien sollte frühzeitig geklärt werden, ob ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht sinnvoll ist.


8. Beratung in Bad Doberan – Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Das Erbrecht ist nicht nur komplex – es hat auch erhebliche finanzielle und emotionale Auswirkungen. In unserer Kanzlei in Bad Doberan begleiten wir Mandanten bei:

  • Der korrekten Ermittlung des Ehegattenerbteils
  • Der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Der Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Fragen zu Immobilien im Nachlass

Unsere Erfahrung zeigt: Ein frühzeitiges Gespräch klärt Unsicherheiten und verhindert teure Streitigkeiten unter Erben.


9. Fazit Erbanteile verstehen: Erbanteile rechtzeitig klären schützt vor Streit

Der Erbanteil des Ehegatten – insbesondere in der Zugewinngemeinschaft – ist ein zentraler Punkt im deutschen Erbrecht. Wer hier falsche Annahmen trifft oder auf mündliche Absprachen vertraut, riskiert finanzielle Verluste oder langwierige Familienkonflikte.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich professionell beraten zu lassen – vor allem, wenn es um größere Vermögenswerte, Immobilien oder patchworkartige Familienverhältnisse geht.


10. Jetzt anwaltliche Unterstützung sichern

Sie leben in Bad Doberan oder Umgebung und möchten Ihre Erbansprüche prüfen lassen oder ein rechtssicheres Testament erstellen?

Dann kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen kompetent, diskret und individuell weiter:

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 0
🌐 Website: www.rain-brandt.de
📍 Kanzlei Brandt, Bad Doberan – Ihr Partner für Erbrecht

Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Erstberatung. Gemeinsam bringen wir Ordnung in Ihre Erbangelegenheiten.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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