Wenn ein Mensch stirbt, geht sein Vermögen auf die Erben über – doch wer bekommt wie viel? Der sogenannte Erbanteil bestimmt, wie groß der Anspruch der einzelnen Erben am Nachlass ist. Für viele ist dabei unklar: Welche Erbanteile gibt es? Was steht dem Ehegatten zu? Und wie wirkt sich der pauschalierte Zugewinnausgleich aus?
Wir erklären die Grundlagen des Erbrechts, geben klare Beispiele – und zeigen, warum eine rechtliche Beratung gerade beim Erbanteil des Ehegatten oft entscheidend ist.
Welche Erbanteile gibt es?
Der Nachlass wird grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments/einer Verfügung von Todes wegen verteilt. Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer in welcher Reihenfolge und zu welchen Anteilen erbt:
1. Gesetzliche Erbfolge – Ordnungen der Erben
- 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel (Abkömmlinge des Erblassers)
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- 3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel usw.
Die Erben höherer Ordnung schließen die Erben niedrigerer Ordnung aus. Gibt es also Kinder, erben Eltern oder Geschwister nichts.
2. Besonderheit: Der Ehegatte
Der Ehegatte ist immer gesetzlicher Erbe, unabhängig von den Ordnungen. Allerdings hängt sein Erbanteil davon ab, welche anderen Verwandten vorhanden sind und welcher Güterstand in der Ehe galt.
Erbanteil des Ehegatten – Was steht dem Partner zu?
Der Ehegatte ist neben Verwandten der 1. oder 2. Ordnung miterbberechtigt. Sein Anteil hängt vom Güterstand ab, also davon, ob das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat oder nicht.
Güterstand: Zugewinngemeinschaft
In Deutschland gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag etwas anderes bestimmt. Das bedeutet: Jeder Ehegatte behält während der Ehe sein eigenes Vermögen. Im Todesfall findet ein pauschalierter Zugewinnausgleich statt.
Der pauschalierte Zugewinnausgleich
Stirbt ein Ehepartner, wird der Zugewinn nicht konkret berechnet, sondern der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten automatisch um ein Viertel erhöht.
Beispiele für den Erbanteil des Ehegatten mit Zugewinnausgleich
- Ehegatte + 1 Kind: Normaler Erbteil: 1/2.
Mit pauschalisiertem Zugewinnausgleich: 1/2 + 1/4 = 3/4 Erbanteil für den Ehegatten, das Kind erbt 1/4. - Ehegatte + 2 Kinder: Normaler Erbteil: 1/3.
Mit pauschalisiertem Zugewinnausgleich: 1/3 + 1/4 = 7/12 für den Ehegatten, je 5/24 für die Kinder. - Ehegatte + Eltern des Erblassers (2. Ordnung):
Normal: 1/2. Mit Zugewinnausgleich: 1/2 + 1/4 = 3/4 für den Ehegatten, Rest für die Eltern.
Wichtig: Der pauschale Zugewinnausgleich gilt nicht, wenn die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft lebten – in diesen Fällen muss individuell gerechnet werden.
Warum Sie sich bei Fragen zum Erbanteil rechtlich beraten lassen sollten
Das Erbrecht ist komplex – besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind, ein Testament vorliegt oder Schulden im Nachlass vorhanden sind. Schon kleine Formulierungen im Testament können zu großen Unterschieden bei den Erbanteilen führen.
Gerade beim Erbteil des Ehegatten ist oft unklar, welcher Güterstand tatsächlich vorlag oder ob der pauschalierte Zugewinnausgleich greift. Falsche Annahmen können zu jahrelangen Streitigkeiten oder finanziellen Nachteilen führen.
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