Einvernehmliche Scheidung ohne Rosenkrieg – Viele Paare wünschen sich nach dem endgültigen Scheitern ihrer Ehe einen sauberen Schlussstrich ohne langwierige Streitigkeiten. Eine einvernehmliche Scheidung bietet genau diese Möglichkeit: Sie ist schneller, kostengünstiger und emotional deutlich weniger belastend als eine streitige Scheidung. Im Folgenden erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Kosten entstehen und welche entscheidenden Vorteile eine einvernehmliche Scheidung gegenüber dem Rosenkrieg vor Gericht hat.
1. Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten:
- das Scheitern der Ehe anerkennen,
- die Scheidung gemeinsam wollen,
- keine oder nur geklärte Streitpunkte zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht haben.
Das Ziel: Ein harmonisches Verfahren, bei dem Konflikte nicht vor Gericht ausgetragen werden, sondern vorab geregelt sind.
2. Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
Der Ablauf unterscheidet sich nur in Details von einer normalen Scheidung, ist aber deutlich unkomplizierter:
- Trennungsjahr: Auch bei der einvernehmlichen Scheidung muss das gesetzliche Trennungsjahr eingehalten werden (§ 1565 BGB).
- Scheidungsantrag: Ein Ehegatte reicht – vertreten durch einen Anwalt – den Antrag beim Familiengericht ein.
- Prüfung der Unterlagen: Das Gericht prüft die Ehe- und Familienunterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Einkommensnachweise).
- Versorgungsausgleich: Der Rentenausgleich wird meist automatisch durchgeführt. Beide Ehegatten können diesen jedoch per notarieller Vereinbarung ausschließen, um Zeit und Kosten zu sparen.
- Scheidungstermin: In einem kurzen Gerichtstermin (meist weniger als 20 Minuten) werden beide Ehegatten angehört. Danach spricht das Gericht die Scheidung aus.
3. Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung sind in der Regel deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung, weil:
- nur ein Anwalt benötigt wird (für den Antragsteller),
- weniger Gerichtsgebühren anfallen,
- keine langwierigen Verhandlungen geführt werden müssen.
Beispiel:
- Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € liegen die Kosten für Anwalt und Gericht etwa zwischen 1.800 € und 2.200 €.
- Eine streitige Scheidung kann dagegen leicht das Zwei- bis Dreifache kosten – insbesondere, wenn mehrere Folgesachen vor Gericht geklärt werden müssen.
4. Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung bietet entscheidende Vorteile gegenüber einem Rosenkrieg:
✅ Schnelligkeit – Das Verfahren ist oft in wenigen Monaten abgeschlossen.
✅ Kostenersparnis – Deutlich geringere Anwalts- und Gerichtskosten.
✅ Weniger Stress – Keine emotionalen Auseinandersetzungen vor Gericht.
✅ Planungssicherheit – Ehegatten können ihre Zukunft ohne endlose Streitigkeiten gestalten.
✅ Kindeswohl im Blick – Kinder leiden weniger unter dem Verfahren, wenn Eltern kooperieren.
✅ Wahrung der Privatsphäre – Streitigkeiten werden außergerichtlich gelöst und nicht öffentlich im Gerichtssaal ausgetragen.
5. Fazit: Einvernehmliche Scheidung als fairer Weg
Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste, günstigste und nervenschonendste Form der Trennung in Deutschland. Sie erfordert Kompromissbereitschaft, ermöglicht aber beiden Partnern einen klaren und respektvollen Neuanfang. Wer auf den Rosenkrieg verzichtet, spart Zeit, Geld und Nerven – und eröffnet sich die Chance auf einen sauberen Start in das Leben nach der Ehe.
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