Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung bietet Ehepaaren die Möglichkeit, ihre Ehe ohne langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu beenden. Dabei einigen sich beide Partner auf die Auflösung der Ehe sowie auf alle damit verbundenen Folgesachen.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung ist die Übereinstimmung beider Ehepartner über die Beendigung der Ehe. Zudem müssen sie sich über wesentliche Punkte einigen, darunter:

  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Wie wird die Betreuung gemeinsamer Kinder geregelt?
  • Unterhaltsfragen: Wer leistet Unterhalt für den anderen Partner oder die Kinder?
  • Vermögensaufteilung: Wie werden gemeinsame Vermögenswerte und Schulden aufgeteilt?
  • Wohnsituation: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus?

Diese Einigungen sollten idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Nach einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr kann der Scheidungsantrag gestellt werden. In Deutschland besteht Anwaltszwang für den Antragsteller, das bedeutet, mindestens einer der Ehepartner muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Der andere Partner kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen, was Kosten spart.

Der beauftragte Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Nach Prüfung der Unterlagen und einer Anhörung beider Parteien spricht das Gericht die Scheidung aus, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Einvernehmliche Scheidung – Vorteile

  • Kostenersparnis: Durch die Einigung auf einen gemeinsamen Anwalt und den Verzicht auf langwierige Gerichtsverfahren reduzieren sich die Kosten erheblich.
  • Zeitersparnis: Einvernehmliche Scheidungen verlaufen in der Regel schneller als streitige Verfahren.
  • Weniger emotionaler Stress: Die einvernehmliche Einigung minimiert Konflikte und schont die Nerven aller Beteiligten, insbesondere der Kinder.

Fazit

Eine einvernehmliche Scheidung ist für Paare, die ihre Ehe respektvoll und ohne unnötige Konflikte beenden möchten, eine sinnvolle Option. Sie ermöglicht es, den Trennungsprozess fair, zügig und kosteneffizient zu gestalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen in dieser herausfordernden Zeit mit fachkundiger Beratung und Unterstützung zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie durch den gesamten Scheidungsprozess und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihre einvernehmliche Scheidung. Vereinbaren Sie unter 03 82 03 / 74 50 0 gerne einen Termin, bei Bedarf auch einen Telefontermin oder senden uns Ihre Anfrage zu.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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