Eingetragene Lebenspartnerschaft: Rechte, Pflichten und Auflösung

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland als rechtliche Alternative zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Seit der Eheöffnung 2017 können homosexuelle Paare eine reguläre Ehe eingehen, dennoch bestehen weiterhin eingetragene Lebenspartnerschaften. Doch welche Rechte und Pflichten gehen damit einher, und wie erfolgt eine Auflösung?

Eingetragene Lebenspartnerschaft – Rechte und Pflichten

Die eingetragene Lebenspartnerschaft bringt ähnliche Rechte und Pflichten wie eine Ehe mit sich. Dazu gehören:

  • Unterhaltspflicht: Partner sind einander zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet.
  • Erbrecht: Lebenspartner haben ein gesetzliches Erbrecht, vergleichbar mit Ehepartnern.
  • Steuerliche Vorteile: Sie können sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen.
  • Versorgungsansprüche: Ansprüche auf Hinterbliebenenrente und Sozialleistungen sind gesichert.
  • Adoptionsrecht: Seit 2014 ist die Sukzessivadoption (Adoption des Kindes des Partners) erlaubt.

Eingetragene Lebenspartnerschaft – Umwandlung in eine Ehe

Seit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe besteht die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Dies geschieht durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Dabei bleiben alle Rechte und Pflichten der Partnerschaft bestehen.

Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Die Auflösung erfolgt ähnlich wie eine Scheidung:

  1. Trennungsjahr: Wie bei einer Ehe muss eine einjährige Trennungsphase eingehalten werden.
  2. Antragstellung: Ein Partner muss einen Antrag beim Familiengericht stellen.
  3. Versorgungsausgleich: Die Aufteilung der Rentenansprüche erfolgt analog zur Scheidung.
  4. Vermögensausgleich: Zugewinnausgleich und Unterhaltsfragen werden ebenfalls geregelt.

Fazit

Die eingetragene Lebenspartnerschaft bietet rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare, obwohl sie mittlerweile von der Ehe abgelöst wurde. Wer in einer bestehenden Partnerschaft lebt, kann sie auf Wunsch in eine Ehe umwandeln oder durch ein gerichtliches Verfahren auflösen lassen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung zur Auflösung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder zur Umwandlung in eine Ehe? Die Kanzlei Brandt steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 0 oder senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular zu.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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