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Ein Miterbe wird insolvent – Was bedeutet das für die Erbengemeinschaft?

Ein Miterbe wird insolvent – Wenn innerhalb einer Erbengemeinschaft ein Miterbe insolvent wird, hat das nicht nur für ihn persönlich weitreichende Folgen – auch die gesamte Erbengemeinschaft ist betroffen. Doch was genau passiert in einem solchen Fall? Welche Rechte haben die übrigen Miterben? Und was ist mit dem Anteil des insolventen Erben? Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt erklärt, worauf es jetzt ankommt – rechtssicher, verständlich und lösungsorientiert.


Grundsätzliches: Ein Miterbe wird insolvent – was passiert?

Wird über das Vermögen eines Miterben das Insolvenzverfahren eröffnet, geht dessen Erbteil automatisch in die Insolvenzmasse über (§ 35 InsO). Das bedeutet: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verwertung des Erbanteils – und nicht mehr der Erbe selbst.

Wichtig: Der Erbteil wird nicht automatisch an die Erbengemeinschaft zurückgegeben oder neu verteilt. Die Miterben behalten ihren Anteil, müssen aber künftig mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten.


Auswirkungen auf die Erbengemeinschaft

1. Rechte gehen auf den Insolvenzverwalter über

Der Insolvenzverwalter tritt vollständig in die Position des insolventen Miterben ein. Er hat dieselben Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft – inklusive Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen über Nachlassgegenstände.

2. Blockadegefahr steigt

Da der Insolvenzverwalter oft nur am schnellen Geld interessiert ist, kann es schwierig werden, einvernehmliche Regelungen innerhalb der Erbengemeinschaft zu finden. Häufig drängt der Verwalter auf eine Teilungsversteigerung, insbesondere bei Immobilien, um den Anteil des insolventen Erben zu Geld zu machen.

3. Teilungsversteigerung als Druckmittel

Die Verwertung von Immobilien durch Teilungsversteigerung ist das häufigste Szenario. Die übrigen Miterben verlieren dadurch häufig die Kontrolle über das elterliche Haus oder andere Nachlasswerte.


Was können die übrigen Miterben tun?

1. Erbanteil abkaufen

Die anderen Miterben können dem Insolvenzverwalter den Anteil des insolventen Erben abkaufen. Das ist oft der sinnvollste Weg, um Konflikte zu vermeiden – allerdings ist Verhandlungsgeschick gefragt.

2. Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter führen

Nicht immer muss der Insolvenzverwalter gleich alles veräußern. In vielen Fällen lassen sich auch vergleichsweise Lösungen finden, wenn die übrigen Miterben sich finanziell einbringen oder Zahlungspläne vorschlagen.

3. Teilungsversteigerung verhindern oder verzögern

Die Erbengemeinschaft kann in Einzelfällen versuchen, eine drohende Teilungsversteigerung durch rechtliche Schritte abzuwenden oder zu verzögern – z. B. mit einer Stundungsvereinbarung, einstweiligen Verfügung oder Mediation.


Beispiel aus der Praxis

Ein Vater verstirbt und hinterlässt ein Haus. Seine drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Eines der Kinder ist verschuldet und gerät später in die Verbraucherinsolvenz. Der Insolvenzverwalter verlangt die Versteigerung des Hauses. Die anderen Geschwister möchten das Familienhaus behalten. Um das zu erreichen, kaufen sie dem Verwalter den Anteil des insolventen Bruders ab – mit anwaltlicher Unterstützung und vertraglicher Absicherung.


Vorsicht bei laufender Insolvenz: Besonderheiten im Verfahren

Anfechtung von Schenkungen oder Erbverzicht

Hat der insolvente Miterbe vor der Insolvenz auf sein Erbe verzichtet oder es an andere Miterben übertragen, kann der Insolvenzverwalter dies unter Umständen anfechten (§ 134 InsO). In einem solchen Fall kann der Anteil rückwirkend in die Insolvenzmasse gezogen werden.

Nachlassinsolvenz vs. Privatinsolvenz

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Nachlassinsolvenz und Privatinsolvenz. Eine Nachlassinsolvenz betrifft Schulden des Erblassers, eine Privatinsolvenz betrifft Schulden der Miterben. Diese beiden Verfahren dürfen nicht verwechselt werden, da sie unterschiedliche Wirkungen entfalten.


Fazit: Insolvenz eines Miterben – eine Herausforderung für alle

Die Insolvenz eines Miterben stellt die Erbengemeinschaft auf eine harte Probe. Schnelles Handeln, juristische Expertise und Verhandlungsgeschick sind jetzt gefragt, um den Nachlass zu sichern und wertvolle Vermögenswerte zu erhalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie mit jahrzehntelanger Erfahrung im Erbrecht und Insolvenzrecht – individuell, diskret und lösungsorientiert.


Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist

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FAQ – Häufige Fragen zur Insolvenz eines Miterben

Was passiert mit dem Erbanteil bei Insolvenz?
Der Anteil fällt in die Insolvenzmasse und wird vom Insolvenzverwalter verwaltet.

Kann die Erbengemeinschaft den Anteil übernehmen?
Ja, durch Kauf vom Insolvenzverwalter – meist mit anwaltlicher Hilfe.

Darf der Insolvenzverwalter über Nachlassgegenstände entscheiden?
Nur gemeinsam mit den übrigen Miterben, da weiterhin Einstimmigkeit nötig ist.

Kann man die Teilungsversteigerung verhindern?
In manchen Fällen – ja. Hierzu ist rechtlicher Beistand essenziell.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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