Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Ehevertrag vor der Scheidung abschließen: Was Sie jetzt regeln können

Eine Trennung bringt nicht nur emotionale Veränderungen mit sich. Häufig müssen Ehepartner gleichzeitig klären, was mit dem gemeinsamen Haus, laufenden Krediten, Ersparnissen, Unterhalt, Rentenanwartschaften und gemeinsamen Kindern geschieht. Viele suchen dann nach einem „Ehevertrag vor der Scheidung“.

Die kurze Antwort lautet: Ja, Ehepartner können auch während der Ehe und noch vor der Scheidung Vereinbarungen treffen. Wenn die Trennung bereits erfolgt ist oder die Scheidung vorbereitet wird, spricht man meist genauer von einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin können Ehepartner wichtige Folgen ihrer Trennung verbindlich und möglichst fair regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Heirat, sondern auch während der Ehe geschlossen werden.
  • Vor oder während einer Scheidung ist häufig eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung der passendere Begriff.
  • Vereinbart werden können insbesondere Regelungen zu Vermögen, Immobilien, Krediten, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
  • Für viele Vereinbarungen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder jedenfalls dringend zu empfehlen.
  • Eine faire, verständliche und vollständige Vereinbarung kann spätere Konflikte und Folgeverfahren reduzieren.

Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung – was ist der Unterschied?

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten, mit der sie ihre güterrechtlichen Verhältnisse gestalten können. Er kann vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen werden. Die Ehegatten können dabei beispielsweise vom gesetzlichen Güterstand abweichen oder Regelungen für den Fall einer späteren Trennung treffen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird typischerweise geschlossen, wenn die Ehepartner bereits getrennt leben oder sich über eine Scheidung verständigt haben. Sie konzentriert sich auf die konkreten wirtschaftlichen und familiären Folgen der Trennung und der bevorstehenden Scheidung. Dazu gehören häufig die Aufteilung von Vermögen, die Zukunft einer gemeinsamen Immobilie, Unterhaltsfragen und der Versorgungsausgleich.

Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Entscheidend ist nicht die Überschrift des Dokuments, sondern dass die Vereinbarung zum Zeitpunkt, zur persönlichen Situation und zu den rechtlichen Anforderungen der Ehepartner passt.

Warum kann eine Vereinbarung vor der Scheidung sinnvoll sein?

Eine Scheidung wird nicht automatisch einfacher, nur weil beide Ehepartner grundsätzlich einverstanden sind. Häufig bestehen noch ungeklärte Fragen zu Geld, Eigentum oder Unterhalt. Je länger diese Themen offen bleiben, desto höher ist das Risiko für Missverständnisse, finanzielle Belastungen und Streit.

Eine gut vorbereitete Vereinbarung kann Klarheit schaffen:

  • Wer bleibt vorübergehend oder dauerhaft in der gemeinsamen Immobilie?
  • Soll das Haus verkauft oder von einer Person übernommen werden?
  • Was geschieht mit laufenden Immobilienkrediten?
  • Wie werden Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge oder sonstiges Vermögen aufgeteilt?
  • Soll und kann ein Zugewinnausgleich geregelt werden?
  • Wie werden Unterhaltsfragen behandelt?
  • Was soll mit dem Versorgungsausgleich geschehen?

Eine frühzeitige Einigung kann das gerichtliche Scheidungsverfahren vereinfachen. Sie ersetzt jedoch nicht die notwendige sorgfältige Prüfung der individuellen Folgen.

Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

Vermögen und Zugewinnausgleich

Ohne abweichende Vereinbarung leben Ehepartner grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehepartner festlegen, wie sie Vermögen und mögliche Ausgleichsansprüche behandeln möchten. Gerade bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen, Selbstständigkeit, Erbschaften, Schenkungen oder größeren Investitionen ist eine genaue Bestandsaufnahme wichtig.

Gemeinsames Haus, Eigentumswohnung und Kredite

Eine Immobilie ist bei Trennung und Scheidung häufig der wirtschaftlich wichtigste Punkt. Die Ehepartner können beispielsweise regeln, ob eine Person die Immobilie übernimmt, ob ein Verkauf erfolgen soll, wer bis dahin die laufenden Kosten trägt und wie mit bestehenden Darlehen umgegangen wird.

Dabei müssen Eigentum, Grundbuch, Darlehensvertrag und tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit getrennt betrachtet werden. Wer auszieht, wird nicht allein deshalb aus einem Kreditvertrag entlassen. Soll ein Ehepartner die Immobilie und die Finanzierung übernehmen, ist regelmäßig auch die Zustimmung der Bank erforderlich.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Unterhaltsfragen sollten nicht vorschnell oder pauschal geregelt werden. Ihre wirtschaftliche Bedeutung kann erheblich sein – besonders bei gemeinsamen Kindern, unterschiedlichen Einkommen, Krankheit, Betreuung oder einer langen Ehedauer.

Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung unterliegen besonderen Formerfordernissen. Deshalb sollten Ehepartner die Folgen einer Unterhaltsregelung vor einer Unterschrift sorgfältig prüfen und sich rechtlich beraten lassen.

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich geht es um die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte. Ehepartner können hierzu Vereinbarungen treffen. Ein vollständiger oder teilweiser Verzicht sollte jedoch nur erfolgen, wenn die Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge verstanden und angemessen berücksichtigt sind.

Hausrat, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände

Auch eine Regelung zu Hausrat, Fahrzeugen, Wertgegenständen und gemeinsamen Verträgen kann sinnvoll sein. Je konkreter Vereinbarungen formuliert sind, desto geringer ist später das Risiko, dass unterschiedliche Erinnerungen oder Erwartungen zu neuen Konflikten führen.

Muss ein Ehevertrag vor der Scheidung notariell beurkundet werden?

Für Eheverträge hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vorgesehen. Auch bei Scheidungsfolgenvereinbarungen können einzelne Regelungen – insbesondere zu Güterstand, Versorgungsausgleich, nachehelichem Unterhalt oder Immobilien – eine notarielle Form erforderlich machen.

Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und erläutert die rechtlichen Folgen für beide Seiten. Eine anwaltliche Beratung kann zusätzlich sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner seine eigenen Interessen prüfen lassen möchte oder die wirtschaftliche Ausgangslage komplex ist. Das gilt etwa bei Unternehmen, umfangreichem Vermögen, Immobilien, Schulden, hohen Einkommensunterschieden oder einer beabsichtigten Unterhaltsregelung.

Wichtig: Eine notarielle Urkunde ersetzt keine individuelle Prüfung. Eine Vereinbarung sollte fair, vollständig und an die tatsächliche Lebenssituation beider Ehepartner angepasst sein.

Was sollte vor dem Notartermin geklärt werden?

Eine gute Vorbereitung spart Zeit und hilft, spätere Lücken zu vermeiden. Ehepartner sollten vor einem Termin möglichst folgende Unterlagen und Informationen zusammenstellen:

  • Grundbuchauszug, Kaufvertrag und Darlehensunterlagen bei Immobilien
  • Übersicht über Konten, Depots, Lebensversicherungen und sonstiges Vermögen
  • Aufstellung gemeinsamer und persönlicher Kredite
  • Einkommensnachweise und Informationen zu regelmäßigen Belastungen
  • Angaben zu Rentenversicherungen, betrieblicher Altersvorsorge und privaten Vorsorgeverträgen
  • Bestehende Eheverträge oder frühere Vereinbarungen
  • Informationen zu gemeinsamen Kindern, Betreuung und Unterhalt

Nicht jede Frage muss vorab abschließend entschieden sein. Wichtig ist jedoch, dass beide Seiten die wirtschaftliche Ausgangslage offenlegen und die Folgen der geplanten Regelung nachvollziehen können.

Häufige Fehler bei Vereinbarungen vor der Scheidung

Unter Zeitdruck unterschreiben

Nach einer Trennung besteht oft der Wunsch, alles schnell abzuschließen. Bei weitreichenden Regelungen zu Unterhalt, Immobilien oder Altersvorsorge kann eine vorschnelle Unterschrift jedoch langfristige Folgen haben.

Nur über das Haus sprechen, aber die Kredite vergessen

Die Eigentumsübertragung einer Immobilie und die Haftung gegenüber der Bank sind unterschiedliche Themen. Wer aus einem Darlehen entlassen werden soll, braucht regelmäßig eine verbindliche Lösung mit dem Kreditinstitut.

Vermögen und Altersvorsorge nicht vollständig erfassen

Eine faire Vereinbarung kann nur gelingen, wenn beide Ehepartner wissen, welche Werte, Schulden und Versorgungsanrechte vorhanden sind.

Kinder in finanzielle Vereinbarungen einbeziehen, ohne deren Interessen gesondert zu prüfen

Regelungen zu Kindesunterhalt, Umgang und Sorge müssen stets die rechtlichen Vorgaben und das Wohl des Kindes beachten. Sie sollten nicht nur als Verhandlungsmasse für andere wirtschaftliche Themen behandelt werden.

Auf individuelle Beratung verzichten

Ein Notar vertritt keine Seite, sondern ist neutral. Wenn ein Ehepartner unsicher ist, ob eine Vereinbarung die eigenen Interessen ausreichend berücksichtigt, ist eine unabhängige familienrechtliche Beratung besonders sinnvoll.

Kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Scheidung beschleunigen?

Eine vollständige Einigung kann das Verfahren deutlich vereinfachen. Sind wesentliche Folgen wie Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich geklärt, müssen diese Punkte häufig nicht zusätzlich streitig vor Gericht verhandelt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann dies Zeit, Belastung und Kosten reduzieren.

Ob eine Vereinbarung im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt davon ab, wie komplex die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Eine gute Lösung ist nicht die schnellste Unterschrift, sondern eine Regelung, die rechtlich tragfähig und für beide Seiten nachvollziehbar ist.

Häufige Fragen: Ehevertrag vor der Scheidung

Kann ich noch einen Ehevertrag abschließen, wenn wir bereits getrennt sind?

Ja. Ein Ehevertrag kann auch während der Ehe geschlossen werden. Wenn die Trennung bereits erfolgt ist, wird häufig eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, um die konkreten Folgen der Trennung und Scheidung zu regeln.

Können wir auch vor dem Scheidungsantrag eine Vereinbarung treffen?

Ja. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann vor Einreichung des Scheidungsantrags geschlossen werden. Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es sinnvoll sein, wichtige Themen frühzeitig zu klären.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Notarkosten richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit. Bei umfangreichen Vereinbarungen können unter anderem Immobilien, Unterhaltsregelungen oder Versorgungsanrechte für die Kostenberechnung relevant sein.

Kann ein Ehepartner später von der Vereinbarung zurücktreten?

Eine notarielle Vereinbarung ist grundsätzlich verbindlich. Ob eine Regelung später geändert oder angegriffen werden kann, hängt von ihrem Inhalt, ihrer Entstehung und den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb ist eine sorgfältige Gestaltung vor der Beurkundung besonders wichtig.

Brauchen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Für eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, dass beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind. Bei komplexen oder wirtschaftlich ungleichen Verhältnissen kann eine eigene anwaltliche Beratung dennoch sinnvoll sein, damit jede Seite die Konsequenzen der Vereinbarung kennt und eine informierte Entscheidung treffen kann.

Beratung zu Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Trennung ist ein einschneidender Schritt. Eine klare Vereinbarung kann helfen, finanzielle und rechtliche Folgen frühzeitig zu ordnen – insbesondere bei Immobilien, Krediten, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt in Bad Doberan berät Sie zu Trennung, Scheidung, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten aus Bad Doberan, Rostock, Güstrow, Kühlungsborn, Warnemünde und ganz Mecklenburg-Vorpommern.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und welche Vereinbarung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls ab.

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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