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Digitaler Nachlass: Umgang mit Online‑Accounts & Kryptowährungen im Erbfall

Das digitale Erbe – was Angehörige wissen müssen

Digitaler Nachlass – In einer zunehmend digitalisierten Welt hinterlassen wir nach dem Tod nicht nur physische Gegenstände oder Immobilien, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren: Social-Media-Konten, Cloud-Speicher, Online-Banking-Zugänge, E-Mail-Accounts – und immer häufiger auch Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Doch was passiert mit diesen digitalen Werten und Informationen im Erbfall?

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt erklärt, wie Erben mit dem digitalen Nachlass rechtssicher und praktikabel umgehen können, welche Fallstricke es gibt und wie man schon zu Lebzeiten klare Regelungen trifft.


Was ist ein digitaler Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst sämtliche digitalen Daten, Zugänge und Vermögenswerte, die eine Person zu Lebzeiten online genutzt oder erworben hat. Dazu zählen unter anderem:

  • E-Mail-Konten
  • Social-Media-Accounts (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Cloud-Dienste (Dropbox, Google Drive)
  • Online-Banking-Zugänge
  • Konten bei Online-Händlern (z. B. Amazon, eBay)
  • Online-Abos (z. B. Netflix, Spotify)
  • Digitale Fotoalben
  • Domains und Webseiten
  • Digitale Zahlungsmittel und Kryptowährungen
  • Digitale Wallets und Exchanges

Der digitale Nachlass ist Teil des Gesamtnachlasses und fällt somit grundsätzlich an die Erben (§ 1922 BGB).


Digitaler Nachlass – Wer erbt ihn?

Rechtlich gesehen gibt es keinen Sonderstatus für digitale Vermögenswerte. Nach § 1922 BGB tritt der oder die Erben in sämtliche Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein. Das umfasst auch die Nutzungsrechte an Online-Konten, das Eigentum an digitalen Inhalten und den Zugriff auf Wallets.

Aber: Zugang ≠ Zugriff

Auch wenn das Erbrecht eindeutig ist, gibt es praktische Hürden:

  • Fehlende Passwörter
  • Zwei-Faktor-Authentifizierungen
  • Anbieter, die Auskünfte verweigern
  • Verschlüsselte Wallets ohne Recovery Phrase

Ohne technische oder rechtliche Vorkehrungen sind viele digitale Werte für Erben nicht zugänglich – obwohl sie ihnen rechtlich zustehen.


Kryptowährungen im Erbfall – Sonderfall mit hohem Risiko

Bitcoin, Ethereum & Co. sind keine klassischen Bankguthaben, sondern digitale Tokens, die in einer sogenannten Wallet gespeichert werden. Der Zugriff erfolgt über Private Keys oder sogenannte Seed-Phrasen. Gehen diese verloren, ist auch der Zugriff dauerhaft verloren – unabhängig vom Erbrecht.

Wichtige Besonderheiten:

  • Kryptowährungen sind nicht zentral gespeichert.
  • Es gibt keine Stelle, bei der man als Erbe „Zugriff beantragen“ kann.
  • Der Verlust der Zugangsdaten bedeutet vollständigen Vermögensverlust.

Daher ist eine präzise Nachlassplanung bei Kryptowährungen zwingend erforderlich.


Wie sollten Erblasser vorsorgen?

Eine klare und rechtssichere Regelung zu Lebzeiten hilft nicht nur, den Nachlass zu bewahren, sondern auch, Konflikte und aufwendige Verfahren zu vermeiden.

Unsere Empfehlungen:

  1. Digitale Inventarliste anlegen
    Übersicht aller Online-Konten, Wallets, Domains und sonstigen Zugänge (inkl. Anbieter, Login, Nutzername, Verwendungszweck).
  2. Passwörter sicher dokumentieren
    – z. B. über einen Passwort-Manager mit Notfallzugang
    – alternativ handschriftlich in einem verschlossenen Umschlag beim Anwalt oder Notar hinterlegen
  3. Verfügung zum digitalen Nachlass erstellen
    – per Testament oder in einer separaten Verfügung
    – inklusive ausdrücklicher Vollmacht für digitale Konten
  4. Kryptowährungen verständlich dokumentieren
    – mit Zugang zur Wallet, Speicherort der Seed-Phrase und Hinweis auf ggf. notwendige Software
  5. Vorsorgevollmacht mit digitaler Komponente
    – im Ernstfall handlungsfähig bleiben (z. B. bei Krankheit oder Unfall)


Was können Erben tun, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?

In der Praxis übernehmen Erben häufig einen digitalen Nachlass ohne vorbereitende Regelungen. Dann gilt:

1. Schritt: Nachweise sichern

  • Erbschein beantragen
  • Anbieter kontaktieren (z. B. Meta, Google) mit Hinweis auf das Erbrecht

2. Schritt: Datenschutzrechtliche Hürden überwinden

  • Anbieter sind oft zurückhaltend, um Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen zu wahren
  • Aber: Der BGH hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass Erben vollen Zugriff auf Social-Media-Konten haben

3. Schritt: Technische Hilfe einholen

  • IT-Experten oder spezialisierte Kanzleien können bei verschlüsselten Endgeräten oder Wallets helfen


Digitaler Nachlass – Was tun bei Schulden im digitalen Nachlass?

Nicht nur digitale Vermögenswerte, auch Verbindlichkeiten können Teil des digitalen Nachlasses sein:

  • Online-Kredite (z. B. Klarna, PayPal Credit)
  • Abos mit Laufzeitverpflichtungen
  • Kostenpflichtige Domainverträge

Erben haften grundsätzlich für alle Schulden – auch aus dem digitalen Raum. Daher kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen oder auf eine Nachlassinsolvenz hinzuarbeiten.


Fazit: Digitaler Nachlass – rechtlich vererbt, praktisch oft verloren

Der digitale Nachlass ist längst keine Randerscheinung mehr. Er betrifft fast jeden – vom Cloud-Nutzer bis zum Krypto-Investor. Ohne rechtzeitige Regelung kann wertvolles digitales Vermögen verloren gehen oder Erben geraten ungewollt in die Haftung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie bei:

  • der rechtssicheren Planung Ihres digitalen Nachlasses
  • der Erstellung von Verfügungen und Vollmachten
  • dem Umgang mit Social-Media- und E-Mail-Konten nach einem Todesfall
  • der Sicherung von Kryptowährungen für Erben


Jetzt Vorsorge treffen oder digitale Erbschaft regeln

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung oder ein rechtssicheres Vorsorgepaket für Ihren digitalen Nachlass:

📞 03 82 03 / 74 50 20
🌐 www.rain-brandt.de


Tipp: Ergänzen Sie Ihr klassisches Testament durch eine digitale Nachlassregelung – und bewahren Sie damit nicht nur Erinnerungen, sondern auch Werte.

 

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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