Die Insolvenz des Freiberuflers – Als Fachanwälte für Insolvenzrecht nehmen wir unsere Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung gemäß § 15 FAO ernst. Fachliche Exzellenz ist kein Zustand – sie ist ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb haben wir kürzlich an einer spannenden Fortbildung zum Thema „Die Insolvenz des Freiberuflers“ teilgenommen. Diese Weiterbildung umfasste insgesamt 3 anrechenbare Zeitstunden und vertiefte ein Thema, das in der insolvenzrechtlichen Praxis oft unterschätzt wird.
Warum ist die Freiberufler-Insolvenz so besonders?
Freiberufler – wie Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilpraktiker – befinden sich in einer rechtlichen Grauzone zwischen Unternehmertum und freier Berufsausübung. Im Insolvenzverfahren ergeben sich daraus zahlreiche Besonderheiten:
Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbeabmeldung: Die Abwicklung erfolgt ohne gewerberechtliche Eingriffe.
Erhalt der Berufsausübung: Anders als bei Gewerbetreibenden kann die Tätigkeit oft fortgeführt werden – mit Zustimmung des Insolvenzverwalters oder über einen Insolvenzplan.
Berufsrechtliche Aspekte: Insbesondere bei kammergebundenen Berufen wie Ärzten oder Anwälten spielt die berufsrechtliche Zulässigkeit der Fortführung eine große Rolle.
Unsere wichtigsten Erkenntnisse aus der Fortbildung
Die Fortbildung war didaktisch hervorragend aufgebaut und bot sowohl tiefgreifende rechtliche Analysen als auch Fallbeispiele aus der Praxis. Besonders aufschlussreich waren folgende Themen:
Abgrenzung Freiberufler vs. gewerbliche Tätigkeit: Wann liegt tatsächlich Freiberuflichkeit vor – und welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Einordnung auf das Insolvenzverfahren?
Pfändbarkeit von Honoraren: Wie sind offene Honoraransprüche, Betriebskosten und künftige Einkünfte rechtlich einzuordnen?
Insolvenzplanverfahren als Lösung: Für Freiberufler ist der Insolvenzplan besonders attraktiv – wir konnten unsere Kenntnisse zu Planung, Umsetzung und gerichtlicher Bestätigung vertiefen. 3 Stunden, die unsere Beratungspraxis nachhaltig verbessern.
Die Fortbildung erfüllte nicht nur die gesetzlichen Anforderungen für Fachanwälte nach § 15 FAO, sondern brachte uns auch inhaltlich entscheidend voran. Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht und Schuldenbereinigung sind wir täglich mit komplexen Mandaten konfrontiert – besonders im Bereich der freiberuflichen Schuldner.
Durch die aktuelle Fortbildung konnten wir:
- unsere Strategien für freiberufliche Mandanten optimieren
- berufsrechtliche Risiken besser einschätzen
- neue Argumentationslinien für Gläubigerverhandlungen entwickeln
Warum diese Fortbildung auch für andere Fachkollegen empfehlenswert
Die Thematik der Freiberufler-Insolvenz wird in der klassischen Literatur oft nur am Rande behandelt – dabei steckt sie voller juristischer Herausforderungen und Chancen. Die besuchte Fortbildung lieferte dazu fundiertes Wissen, aktuelle Rechtsprechung und konkrete Handlungsempfehlungen für die anwaltliche Praxis.
Schuldnerberatung Brandt – rechtlich versiert, fachlich auf dem neuesten Stand
Unsere Kanzlei steht für fundiertes Fachwissen, persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Die kontinuierliche Weiterbildung ist für uns nicht nur Pflicht, sondern Überzeugung. Denn unsere Mandantinnen und Mandanten – darunter viele Selbständige und Freiberufler – verdienen eine Betreuung auf höchstem Niveau.
Sie sind freiberuflich tätig und suchen Hilfe bei drohender Insolvenz? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob ein Insolvenzplan eine realistische Perspektive bietet?
Dann kontaktieren Sie uns gern:
📞 03 82 03 / 74 50 20
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