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Das P-Konto: Schutz vor Kontopfändung

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein essenzielles Instrument für Personen, die von einer Kontopfändung bedroht sind. Es ermöglicht Betroffenen, trotz Pfändung über einen bestimmten Freibetrag zu verfügen und somit ihre finanzielle Grundversorgung sicherzustellen.

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das speziellen Pfändungsschutz bietet. Im Falle einer Kontopfändung bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.500 Euro automatisch geschützt. Wir können diesen Betrag nach Vorlage entsprechender Nachweise, beispielsweise bei Unterhaltspflichten, erhöhen.

Wie richte ich ein P-Konto ein?

Jede:r Kontoinhaber:in hat das Recht, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Hierfür genügt ein formloser Antrag bei der Bank. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto führen darf.

Vorteile des P-Kontos

  • Schutz vor Pfändung: Der festgelegte Freibetrag bleibt vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, sodass grundlegende Lebenshaltungskosten gedeckt sind.
  • Erhöhte Freibeträge: Bei besonderen Verpflichtungen, wie Unterhaltszahlungen, kann der Freibetrag entsprechend angepasst werden.
  • Schnelle Einrichtung: Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto erfolgt unkompliziert und zeitnah.

Funktionsweise des P-Kontos

Nach der Umwandlung gelten für das Pfändungsschutzkonto besondere Schutzmechanismen. Geldeingänge bis zur Höhe des Freibetrags sind vor Pfändungen geschützt. Nicht genutzte Beträge können in den nächsten Monat übertragen werden, sodass sie zusätzlich zum neuen Freibetrag verfügbar sind.

Fazit

Das P-Konto bietet einen effektiven Schutz vor Kontopfändungen und sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit. Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung eines P-Kontos steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt in Bad Doberan gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 038203 / 7450 20 oder besuchen Sie unsere Webseite.

EIne Pfändungsschutzkontobescheinigung können Sie auf unserer Seite www.p-kontobescheinigung.de anfordern.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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