Das deutsche Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und Alternativen im EU-Ausland – Das deutsche Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein wichtiges Instrument, um Kontopfändungen entgegenzuwirken und die Existenzgrundlage von Schuldnern in Deutschland zu sichern. Doch wie funktioniert das P-Konto genau, welche gesetzlichen Regelungen gibt es, und wie unterscheiden sich die Schutzmechanismen in der EU? In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf das Thema und geben Ihnen einen Überblick, wie sich der Kontopfändungsschutz im Ausland verhält.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein spezielles Girokonto, das pfändungsfreien Einkommensanteilen rechtlichen Schutz bietet. Es stellt sicher, dass Schuldner trotz einer Kontopfändung über bestimmte finanzielle Mittel verfügen können, um ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse wie Miete, Strom und Lebensmittel zu decken.
Wichtige Fakten zum P-Konto:
- Automatischer Grundfreibetrag:
Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt. Dieser liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.560 Euro pro Person (Stand: Juli 2025). - Zusätzliche Freibeträge:
Weitere Freibeträge können beantragt werden, wenn der Schuldner- Unterhaltspflichten hat,
- staatliche Sozialleistungen wie Kindergeld erhält oder
- besondere Zahlungsverpflichtungen vorweisen kann (z. B. Pflegekosten).
- Einrichtung des P-Kontos:
Jedes Girokonto in Deutschland kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist gesetzlich garantiert und muss von der Bank kostenfrei durchgeführt werden. - Schutz vor Kontopfändung:
Eingehende Gelder auf dem P-Konto sind bis zur Höhe des Grundfreibetrags vor einer Pfändung geschützt. Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, können gepfändet werden, es sei denn, sie sind ebenfalls geschützt.
Was regelt das Pfändungsschutzkontogesetz (PkStG)?
Das Pfändungsschutzkontogesetz (PkStG) trat am 1. Juli 2010 in Kraft und bildet die Grundlage für das P-Konto. Ziel ist es, den Kontopfändungsschutz zu vereinfachen und Schuldner vor existenzbedrohenden Situationen zu schützen.
- Banken sind verpflichtet, ein Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
- Der Schutz gilt nur für natürliche Personen (also keine Geschäftskonten).
- Pro Person ist maximal ein P-Konto erlaubt.
Das Gesetz unterscheidet sich von anderen Schutzmechanismen durch seine automatische Geltung des Freibetrags, ohne dass ein gesonderter Antrag bei Gericht erforderlich ist.
Kontopfändungsschutz im EU-Ausland – Gibt es Alternativen zum deutschen P-Konto?
Der Kontopfändung ist nicht nur in Deutschland ein Thema, sondern betrifft Schuldner in ganz Europa. Die Schutzmechanismen variieren jedoch erheblich von Land zu Land.
1. Österreich – Kontoschutz durch Einstweilige Verfügung
In Österreich gibt es kein direktes Pendant zum deutschen P-Konto. Der Kontopfändungsschutz wird über eine einstweilige Verfügung erzielt, die Schuldner bei Gericht beantragen können.
- Der Gerichtsbeschluss schützt dann einen Mindestbetrag auf dem Konto.
- Dieser Betrag orientiert sich an der Existenzsicherung, ähnlich wie der Grundfreibetrag in Deutschland.
2. Frankreich – Compte Bancaire avec Saisie (CBAS)
In Frankreich gibt es das sogenannte „Saisiekonto“, welches Schutz vor der Kontopfändung bietet. Jeder Schuldner hat Anspruch auf einen „unpfändbaren Mindestbetrag“ (Ressources Insaisissables).
- Dieser Betrag entspricht dem Existenzminimum.
- Sozialleistungen und bestimmte Gehälter sind automatisch unpfändbar.
3. Italien – Limitierter Freibetrag bei Bankpfändungen
Italien schützt Bankkonten unter bestimmten Bedingungen, jedoch nur eingeschränkt. Das Gesetz sieht vor, dass Schuldner weiterhin über Einkünfte verfügen müssen, die mindestens das Existenzminimum gewährleisten. Dazu müssen sie den Schutz beim zuständigen Gericht beantragen.
4. Spanien – Schutz des Salario Inembargable
In Spanien gibt es den Schutz des „Salario Inembargable“ (unpfändbares Gehalt), der gewisse Einkünfte automatisch schützt. Auch hier müssen die Schuldner jedoch aktiv werden und den Schutzanspruch geltend machen. Eine automatische Absicherung wie beim deutschen P-Konto gibt es nicht.
5. Skandinavische Länder – Hohe Eigenverantwortung
In Ländern wie Schweden oder Finnland gelten andere Kontopfändungsschutzmechanismen. Hier wird großer Wert auf Eigenverantwortung gelegt: Schuldner müssen aktiv den pfändungsfreien Betrag vor Gericht durchsetzen – eine sehr bürokratische und mühsame Lösung im Vergleich zum deutschen System.
Vorteile des deutschen P-Kontos im Vergleich zum EU-Ausland
Im direkten Vergleich bietet das deutsche Pfändungsschutzkonto einige entscheidende Vorteile:
- Automatischer Grundschutz: Schuldner müssen keine gerichtlichen Anträge stellen, um einen Grundfreibetrag zu schützen.
- Einfachheit der Umwandlung: Es reicht, bei der eigenen Bank die Umwandlung des Girokontos zu beantragen.
- Zusatzschutz für besondere Bedürfnisse: Über weitere Freibeträge können individuell angepasste Schutzgrenzen erreicht werden, z. B. bei Unterhaltsverpflichtungen.
- Kostenfreiheit: Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist laut Gesetz kostenfrei. Kontoführungsgebühren fallen aber trotzdem an.
Tipps für Schuldner in Deutschland und Europa
- In Deutschland: Beantragen Sie frühzeitig die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto, um Ihre Existenzgrundlage zu sichern. Prüfen Sie auch, ob zusätzliche Freibeträge geltend gemacht werden können.
- Im EU-Ausland: Informieren Sie sich über die jeweiligen Schutzmechanismen in Ihrem Land und zögern Sie nicht, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Häufig ist es notwendig, Schutzmechanismen aktiv zu beantragen.
Fazit: Der Kontopfändungsschutz variiert stark innerhalb Europas
Während das deutsche P-Konto eine unkomplizierte und gesetzlich etablierte Möglichkeit bietet, pfändungsfreie Beträge zu sichern, sind die Schutzmechanismen im Ausland oft weniger umfassend und mit mehr Aufwand verbunden. Besonders für EU-Bürger mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeiten lohnt es sich, die Unterschiede genau zu verstehen.
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