Darf ich überhaupt in die Privatinsolvenz gehen – Viele Menschen, die mit Schulden kämpfen, stellen sich irgendwann die Frage: „Darf ich überhaupt Privatinsolvenz beantragen?“ Die Angst, nicht „zugelassen“ zu werden oder nicht zu den „richtigen“ Personen zu gehören, hält viele davon ab, sich Hilfe zu suchen. Doch diese Sorge ist meist unbegründet – und beruht auf Missverständnissen.
In diesem Beitrag klärt die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, wer Privatinsolvenz beantragen darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie Sie den Weg in die Entschuldung sicher gehen können.
1. Die kurze Antwort: Ja, Sie dürfen Privatinsolvenz beantragen – wenn Sie überschuldet sind
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein rechtlich geregelter Weg, um dauerhaft von Schulden befreit zu werden. Grundsätzlich hat jede Privatperson in Deutschland das Recht, Insolvenz zu beantragen, wenn sie dauerhaft zahlungsunfähig ist – das bedeutet: Sie können Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen.
Egal ob:
- Arbeitnehmer
- Arbeitslos
- Rentner
- Studierende
- Alleinerziehende
- Menschen mit Minijob oder Sozialleistungen
Alle diese Gruppen dürfen grundsätzlich Privatinsolvenz beantragen.
2. Wer genau gilt als „privat“? – Verbraucher oder Unternehmer?
Die Verbraucherinsolvenz richtet sich an natürliche Personen, die keine selbstständige Tätigkeit mehr ausüben oder nie selbstständig waren. Wer früher einmal selbstständig war, kann dennoch Privatinsolvenz beantragen – wenn:
- keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z. B. Löhne von Angestellten)
- keine umfangreiche Gläubigerstruktur vorhanden ist (meist wird unter 20 Gläubigern verstanden)
Wenn Sie aktuell selbstständig sind oder viele betriebliche Verbindlichkeiten haben, kommt eher das Regelinsolvenzverfahren in Betracht – auch dieses kann zur Restschuldbefreiung führen.
💡 Tipp: Bei uns erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob für Sie die Verbraucherinsolvenz oder ein anderer Weg besser geeignet ist.
3. Voraussetzungen für die Privatinsolvenz
Damit Sie das Verfahren erfolgreich starten können, müssen Sie einige formale Voraussetzungen erfüllen:
✅ Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
✅ Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
✅ Vollständige Unterlagen (Gläubigerliste, Vermögensverzeichnis usw.)
✅ In bestimmten Fällen: Nachweis über den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung
📌 Wichtig: Sie müssen Ihre Schulden nicht „verdient“ haben, um in die Insolvenz gehen zu dürfen. Ob es sich um Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden oder Konsumschulden handelt, ist egal.
4. Was viele nicht wissen: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf das Verfahren
In Deutschland ist die Privatinsolvenz kein Gnadenakt, sondern ein gesetzlich garantierter Weg zur Entschuldung. Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, darf Ihr Antrag nicht einfach abgelehnt werden.
Weder Gläubiger noch das Insolvenzgericht dürfen Ihnen das Verfahren verwehren – solange Ihre Angaben korrekt und vollständig sind. Die Angst, „nicht zugelassen“ zu werden, ist daher meist unbegründet.
👉 Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Beitrag:
Kann meine Privatinsolvenz abgelehnt werden?
5. Sonderfälle: Wann Sie besonders aufpassen sollten
Es gibt wenige Sonderfälle, in denen Sie nicht sofort in die Privatinsolvenz gehen können, etwa:
- Bereits laufendes Insolvenzverfahren
- Wiederholter Antrag innerhalb kurzer Zeit
- Fehlende Mitwirkung oder unwahre Angaben
Doch auch in diesen Fällen gibt es Lösungen – etwa über das Insolvenzplanverfahren, das sogar eine vorzeitige Entschuldung ermöglichen kann. Details finden Sie unter:
👉 www.insolvenzplan-einfach.de
6. Angst vor Kontopfändung? – Schutz durch P-Konto
Wenn Sie sich fragen, ob Sie überhaupt Privatinsolvenz beantragen dürfen, dann betrifft Sie womöglich schon eine Pfändung. Um Ihr Existenzminimum zu sichern, sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen.
Die dafür nötige Bescheinigung erhalten Sie hier schnell und unkompliziert:
👉 www.p-kontobescheinigung.de
Fazit: Ja, Sie dürfen – und Sie sollten!
Wenn Sie überschuldet sind, gibt es keinen Grund zu zögern. Sie dürfen nicht nur in die Privatinsolvenz gehen – Sie haben ein Recht darauf. Dieses Verfahren ist dafür gemacht, Menschen aus aussichtslosen finanziellen Situationen zu helfen.
🔑 Wichtig ist nur: Sie gehen den Weg richtig, vollständig und mit rechtlicher Unterstützung. Fehler in der Antragstellung oder falsche Angaben können das Verfahren verzögern oder gefährden – das muss nicht sein.
Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in Ihre Schuldenfreiheit gehen!
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