Darf ich das Auto meines Freundes versichern, wenn ich mich im Insolvenzverfahren befinde?

Viele Menschen stehen vor der Frage, ob sie für das Auto eines Freundes oder Angehörigen eine Versicherung abschließen dürfen, während sie sich in oder kurz vor einem Insolvenzverfahren befinden. Diese Situation erfordert eine genaue Prüfung, da der Insolvenzverwalter unter bestimmten Umständen eingreifen könnte. In diesem Beitrag erläutern wir, was vor dem Insolvenzverfahren, währenddessen und in der Wohlverhaltensphase gilt.


1. Vor dem Insolvenzverfahren

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, haben Sie grundsätzlich volle Entscheidungsfreiheit über Ihre finanziellen Angelegenheiten. Sie können eine Kfz-Versicherung für das Auto Ihres Freundes abschließen. Solange die Versicherungskosten durch Ihr Einkommen gedeckt sind und Sie Ihre Gläubiger dadurch nicht benachteiligen, ist dies unproblematisch.

Wichtig: Sollte die Versicherung eine langfristige finanzielle Belastung darstellen oder eine Vorleistung erfordern, könnte dies im Hinblick auf ein bevorstehendes Insolvenzverfahren kritisch betrachtet werden. In solchen Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.


2. Während des Insolvenzverfahrens

Im eröffneten Insolvenzverfahren verwaltet der Insolvenzverwalter Ihr pfändbares Vermögen und prüft Ihre finanziellen Verpflichtungen. Grundsätzlich dürfen Sie weiterhin Verträge abschließen, jedoch nur, wenn diese nicht die Insolvenzmasse betreffen oder Ihre Gläubiger benachteiligen.

Da eine Kfz-Versicherung für das Auto eines Dritten kein Vermögen darstellt, das in die Insolvenzmasse fällt, wird der Insolvenzverwalter in der Regel keine Einwände erheben. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass die Versicherungskosten nicht über Ihre finanziellen Möglichkeiten hinausgehen.

Tipp: Klären Sie am besten vorab mit Ihrem Insolvenzverwalter, ob eine solche Versicherung Auswirkungen auf das Verfahren haben könnte. Transparenz ist hier entscheidend, um Probleme zu vermeiden.


3. In der Wohlverhaltensphase

In der Wohlverhaltensphase genießen Sie mehr Freiheiten, da der Fokus nun auf der Restschuldbefreiung liegt. Solange Sie Ihre Obliegenheiten erfüllen – wie z. B. die Abführung des pfändbaren Einkommensanteils – dürfen Sie frei über Ihr Einkommen verfügen.

Das Abschließen einer Kfz-Versicherung für das Auto eines Freundes ist daher unproblematisch, solange die Versicherungskosten Ihre finanzielle Situation nicht gefährden. Dennoch sollten Sie Ihre Entscheidungen immer kritisch hinterfragen und keine Verpflichtungen eingehen, die langfristig zu finanziellen Schwierigkeiten führen könnten.


Fazit: Holen Sie sich rechtliche Unterstützung!

Die Frage, ob Sie das Auto eines Freundes versichern dürfen, hängt stark von Ihrer individuellen finanziellen Situation und dem Stand Ihres Insolvenzverfahrens ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich von Experten beraten zu lassen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Fragen zu stellen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie gerne in allen Fragen rund um Insolvenz und Schuldenregulierung. Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 oder senden Sie uns Ihre Anfrage.

Wir helfen Ihnen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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