Rechtsgebiete der Kanzlei Brandt – Spezialisierungen und Beratungsangebote

Berliner Testament mit zwei Ehepartnern – Was passiert, wenn der Ehemann zwei Berliner Testamente hinterlässt?

„Mein Mann ist gestorben. Wir hatten ein Berliner Testament – aber mit seiner ersten, inzwischen verstorbenen Frau hatte er ebenfalls schon ein Berliner Testament. Geht das überhaupt? Warum sagt einem keiner, worauf man da achten muss – und was passiert jetzt?“

Diese Frage stellen sich viele Ehepartner – oft zu spät. Denn was nach außen wie eine geregelte Erbfolge aussieht, birgt in Wahrheit juristische Fallstricke, die dramatische Folgen für die Hinterbliebenen haben können. Gerade beim Berliner Testament ist Vorsicht geboten – vor allem, wenn es mehrere Ehen gab.

1. Was ist ein Berliner Testament überhaupt?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod beider Ehepartner sollen die Kinder (oder andere Erben) zum Zuge kommen. Das klingt praktisch – kann aber in mehrfacher Hinsicht zur Falle werden.

Kernproblem: Ein Berliner Testament ist bindend, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.


2. Zwei Berliner Testamente – geht das überhaupt?

Ja – aber mit entscheidenden Einschränkungen.

Hat ein Mann mit seiner ersten Ehefrau ein Berliner Testament errichtet und stirbt diese Frau zuerst, entfaltet das Testament mit ihrem Tod Bindungswirkung. Das heißt: Der Mann kann nach dem Tod seiner ersten Ehefrau nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, wenn das ursprüngliche Berliner Testament keine sogenannte Abänderungsklausel enthält.

Was bedeutet das für die zweite Ehefrau?

Hat der Mann später mit seiner zweiten Ehefrau ebenfalls ein Berliner Testament errichtet, kann dieses unwirksam oder anfechtbar sein, wenn es gegen das frühere Testament verstößt. Der zweite Ehepartner (z. B. die nun verwitwete Frau) kann plötzlich feststellen, dass sie nicht Alleinerbin wird, obwohl sie das Berliner Testament für verbindlich hielt.


3. Die bittere Realität: Viele wissen nichts von dieser Bindungswirkung

Warum klärt einen niemand auf?

  • Weil viele Notare oder Rechtsanwälte beim ersten Testament keine klare Regelung zur Abänderbarkeit getroffen haben.
  • Weil der zweite Ehepartner häufig nicht über das erste Testament informiert wird.
  • Weil Betroffene glauben, ein neues Testament setze automatisch das alte außer Kraft – was beim Berliner Testament eben nicht der Fall ist.


4. Juristische Stolpersteine: Was kann jetzt passieren?

Wenn das erste Berliner Testament bindend war und die Erben dort genau bezeichnet wurden, ist das Vermögen des Verstorbenen womöglich bereits für diese Erben „reserviert“ – selbst wenn diese ebenfalls schon verstorben sind. Dann rücken deren Kinder oder Ersatzerben nach.

Mögliche Folgen für die zweite Ehefrau:

  • Sie erbt nicht allein, sondern nur anteilig oder gar nichts.
  • Die Kinder aus erster Ehe (oder deren Nachkommen) machen Pflichtteilsansprüche oder Erbansprüche geltend.
  • Es kann zu langwierigen Erbauseinandersetzungen oder Nachlassstreitigkeiten kommen.
  • Eine Nachtragsverteilung im Erbscheinsverfahren ist oft nötig – mit hohen Kosten und Unsicherheiten.


5. Was tun, wenn man betroffen ist?

Schritt 1: Testamente prüfen lassen

Lassen Sie beide Testamente von einem Anwalt für Erbrecht analysieren, insbesondere:

  • Welche Bindungswirkung hat das alte Testament?
  • Ist das neue Testament wirksam?
  • Gibt es Änderungs- oder Widerrufsklauseln?

Schritt 2: Erbsituation klären

  • Wer ist als Erbe im ersten Testament vorgesehen?
  • Wer lebt noch, wer ist bereits verstorben?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte, die Ansprüche anmelden können?

Schritt 3: Strategie entwickeln

  • Kann man das zweite Testament anfechten oder durchsetzen?
  • Muss ein Erbschein beantragt werden?
  • Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen drohen?


6. Fazit: Berliner Testament – ja, aber mit Vorsicht!

Viele Ehepaare glauben, mit einem Berliner Testament alles richtig zu machen. Doch gerade bei zweiten Ehen und vorbestehenden Testamentsverfügungen wird dieses Instrument schnell zur rechtlichen Zeitbombe.

Niemand sagt einem, dass man damit auch die eigene Handlungsfreiheit verliert – und im schlimmsten Fall den überlebenden Ehepartner in eine ausweglose Situation bringt.

👉 Lassen Sie bestehende Testamente regelmäßig prüfen – insbesondere vor oder nach einer zweiten Heirat.


Sie sind betroffen? Wir helfen sofort.

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Berliner Testament, Pflichtteilsrechte und Erbschaftsregelungen in Patchwork-Familien.

Kostenlose Erstberatung möglich.

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 0
🌐 www.rain-brandt.de
✉️ Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor es zu spät ist.


Weitere hilfreiche Beiträge:


Tipp: Fragen Sie gezielt nach der Bindungswirkung von alten Testamenten, wenn Sie ein neues errichten wollen – das spart Zeit, Geld und Nerven.

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt