Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch abgelehnt? – Sie wollten mit anwaltlicher Unterstützung einen außergerichtlichen Schuldenvergleich starten, doch das Amtsgericht hat Ihren Beratungshilfeantrag abgelehnt? Das ist ärgerlich – aber kein Grund zur Verzweiflung. Denn wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein!
Auch ohne Beratungshilfe können wir für Sie tätig werden – zu fairen Konditionen und mit flexibler Ratenzahlung. Schon mit Eingang der ersten Rate beginnen wir mit der Schuldenregulierung. Sie müssen also nicht warten, bis alles bezahlt ist. Wir fangen sofort an – Schritt für Schritt – für Ihren schuldenfreien Neustart.
Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch abgelehnt? – So unterstützen wir Sie auch ohne Beratungshilfe
Wir wissen: Wer Schulden hat, kann sich oft keine hohen Anwaltskosten leisten. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Honorar in kleinen, bezahlbaren Raten zu zahlen. Und das Beste: Unsere Arbeit beginnt bereits mit Eingang der ersten Zahlung.
Was wir konkret für Sie tun:
✅ Erfassung aller Gläubiger
✅ Anschreiben der Gläubiger mit Forderungsabfrage
✅ Sichtung der Rückmeldungen und Prüfung auf Unstimmigkeiten
✅ Erstellung eines individuellen Schuldenbereinigungsplans
✅ Regelmäßige Rückmeldung an Sie über den Stand der Bearbeitung
Solange Sie Ihre vereinbarte Rate zahlen, arbeiten wir kontinuierlich und verlässlich weiter. Unser Ziel ist es, Ihre Schuldenlage nachhaltig zu lösen – ohne gerichtliches Insolvenzverfahren, wenn möglich.
Haben Sie bitte verständnis dafür, dass auch wir unsere mitarbeiter bezahlen müssen. Daher sendenw ir Ihnen erst nach vollständigem Ausgleich unseres Honorars die Scheiterbescheinigung, auch Erfolgslosbescheinigung genannt, und / oder den insolvenzantrag zu. Auch unsere Mitarbeiter möchten ihren Lohn erhalt.
Wann kann ein Vergleich vorgeschlagen werden?
Je nach Anzahl und Reaktionszeit der Gläubiger kann ein realistischer Vergleichsvorschlag in der Regel nach etwa 4 bis 6 Monaten erstellt und versendet werden. Bis dahin haben wir:
- Ihre komplette Gläubigerliste zusammengestellt
- Rückmeldungen und aktuelle Forderungsaufstellungen eingeholt
- eine genaue Übersicht Ihrer finanziellen Situation erstellt
- Ihre monatlichen Belastungen analysiert
- einen fairen Vorschlag vorbereitet, der sowohl für Sie als auch für die Gläubiger tragfähig ist
Und wenn der Vergleich nicht angenommen wird?
Auch dann lassen wir Sie nicht im Stich. Sollte sich zeigen, dass ein außergerichtlicher Vergleich nicht möglich ist, können wir im Anschluss gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Verbraucherinsolvenz vorbereiten. Dieser kann in der Regel nach etwa 9 Monaten gestellt werden – vorausgesetzt, es wurde ernsthaft versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite – von der Gläubigerkommunikation bis zur vollständigen Antragstellung für das Insolvenzverfahren.
Ihre Vorteile bei uns im Überblick:
🔹 Beginn der Tätigkeit ab erster Rate
🔹 Keine versteckten Kosten
🔹 Individuelle Betreuung durch erfahrene Rechtsanwälte
🔹 Faire Ratenzahlung – Sie bestimmen, was machbar ist
🔹 Lückenlose Dokumentation und transparente Kommunikation
Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch abgelehnt? – Sie sind nicht allein – wir helfen sofort
Ob mit oder ohne Beratungshilfe: Sie verdienen professionelle Unterstützung. Lassen Sie sich durch die Ablehnung Ihres Beratungshilfeantrags nicht entmutigen. Rufen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung – schnell, zuverlässig und rechtssicher.
📞 03 82 03 / 74 50 20
🌐 www.rain-brandt.de
Jetzt Erstgespräch vereinbaren – ganz unkompliziert und auf Wunsch anonym!
Hinweis: Die Ablehnung von Beratungshilfe bedeutet nicht das Ende Ihrer Chancen. Im Gegenteil: Wer Eigeninitiative zeigt, wird oft mit einem erfolgreichen Vergleich und einer schuldenfreien Zukunft belohnt. Wir helfen Ihnen – zuverlässig und menschlich.


