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Auswandern aus Deutschland: Was bedeutet eine öffentliche Zustellung?

Wer Deutschland dauerhaft verlässt, denkt meist an Wohnung, Arbeit, Krankenversicherung und die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Häufig wird jedoch ein wichtiger Punkt übersehen: laufende Verträge, offene Forderungen, Gerichtsverfahren und Zustellungen aus Deutschland verschwinden durch die Auswanderung nicht.

Kann eine Person im Ausland nicht unter einer konkreten Anschrift erreicht werden, kann ein Gericht unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte öffentliche Zustellung anordnen. Das kann erhebliche Folgen haben – auch dann, wenn die betroffene Person das gerichtliche Schreiben tatsächlich nie gesehen hat.

Was ist eine öffentliche Zustellung?

Normalerweise werden gerichtliche Schriftstücke – etwa Klagen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Ladungen oder Urteile – persönlich, per Post oder über einen Zustellungsbevollmächtigten zugestellt.

Ist dies nicht möglich, kann eine Zustellung ausnahmsweise durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Nach § 185 ZPO kommt dies insbesondere in Betracht, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt ist und auch kein Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter erreichbar ist. Eine öffentliche Zustellung ist außerdem möglich, wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Öffentliche Zustellung bedeutet daher nicht, dass das vollständige Gerichtsschreiben öffentlich im Internet steht. Veröffentlicht wird vielmehr eine gerichtliche Benachrichtigung, dass ein Schriftstück für eine bestimmte Person zur Abholung beziehungsweise Einsicht bereitliegt.

Wie erfolgt die öffentliche Zustellung?

Die Benachrichtigung wird an der Gerichtstafel ausgehängt oder in einem elektronischen, öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssystem des Gerichts veröffentlicht. Sie muss unter anderem erkennen lassen, für wen zugestellt wird, wer der Empfänger ist und dass durch die Zustellung Fristen beginnen können, nach deren Ablauf Rechtsnachteile drohen.

Das entscheidende Risiko: Das Schriftstück gilt nach Ablauf von einem Monat seit dem Aushang beziehungsweise der Veröffentlichung als zugestellt. Das Prozessgericht kann nur eine längere Frist bestimmen. Ob die betroffene Person die Veröffentlichung tatsächlich wahrgenommen hat, ist für den Eintritt dieser Zustellungsfiktion grundsätzlich nicht maßgeblich.

Bedeutet Auswandern automatisch öffentliche Zustellung?

Nein. Allein die Tatsache, dass jemand ins Ausland zieht, rechtfertigt noch keine öffentliche Zustellung.

Ist die neue, vollständige Anschrift im Ausland bekannt, muss grundsätzlich zunächst geprüft werden, ob eine Zustellung dorthin möglich ist. Erst wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, kann § 185 Nr. 3 ZPO eine öffentliche Zustellung erlauben.

Auch bei unbekanntem Aufenthalt dürfen Gerichte und die zustellende Partei nicht vorschnell zur öffentlichen Zustellung greifen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an vorherige, zumutbare Nachforschungen. Im Einzelfall können etwa Melderegisterauskünfte sowie weitere naheliegende Ermittlungen erforderlich sein. Eine bloße Auskunft, dass jemand nach Costa Rica verzogen ist, ohne dass die konkrete Anschrift bekannt ist, genügte einem Oberlandesgericht beispielsweise nicht ohne Weiteres für die beantragte öffentliche Zustellung.

Welche Folgen kann das für Auswanderer haben?

Wer nach der Auswanderung nicht erreichbar ist, riskiert, dass ein gerichtliches Verfahren in Deutschland ohne eigene Kenntnis weitergeführt wird. Nach wirksamer öffentlicher Zustellung können insbesondere Fristen für eine Verteidigungsanzeige, einen Einspruch gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder ein Rechtsmittel gegen ein Urteil zu laufen beginnen.

Reagiert die betroffene Person nicht rechtzeitig, kann beispielsweise ein Versäumnisurteil oder ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Daraus kann später eine Zwangsvollstreckung in Deutschland folgen – etwa in vorhandenes Konto- oder Arbeitseinkommen, Vermögen oder sonstige in Deutschland belegene Werte.

Wichtig: Eine öffentliche Zustellung entscheidet nicht darüber, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist. Sie kann aber dazu führen, dass Ansprüche wegen versäumter Fristen kaum oder nur noch mit erheblichem Aufwand überprüft werden können.

Was sollten Auswanderer vorsorglich tun?

Wer Deutschland verlässt und noch rechtliche oder finanzielle Verbindungen nach Deutschland hat, sollte die Erreichbarkeit aktiv sicherstellen:

  • Eine vollständige und aktuelle Auslandsanschrift Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und bekannten Gläubigern mitteilen.
  • Einen zuverlässigen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, wenn dies sinnvoll oder verlangt wird.
  • Einen Nachsendeauftrag einrichten und regelmäßig kontrollieren, soweit dies praktisch möglich ist.
  • Laufende Verträge, offene Rechnungen, Mahnungen und gerichtliche Verfahren vor der Ausreise klären.
  • Bei einem bereits laufenden Verfahren das Gericht und die Gegenseite unverzüglich über die aktuelle ladungsfähige Anschrift informieren.
  • Postvollmachten und die digitale Erreichbarkeit so organisieren, dass fristgebundene Schreiben sofort weitergeleitet werden.

Was tun, wenn man von einer öffentlichen Zustellung erst später erfährt?

Wer erst nach Ablauf einer Frist von einer öffentlichen Zustellung erfährt, sollte sofort anwaltlichen Rat einholen. Je nach Verfahrensstand kann zu prüfen sein, ob die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung überhaupt vorlagen, ob das Schriftstück wirksam zugestellt wurde und ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder ein anderes Rechtsmittel möglich ist.

Dabei zählt Zeit: Sobald ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Vollstreckungsmaßnahme bekannt wird, können sehr kurze Fristen laufen.

Fazit

Auswandern schützt nicht vor deutschen Forderungen oder Gerichtsverfahren. Eine öffentliche Zustellung ist zwar nur ein Ausnahmefall. Sie kann aber dazu führen, dass wichtige Fristen in Deutschland ablaufen, obwohl die betroffene Person im Ausland keine Post erhalten hat.

Wer Deutschland verlässt, sollte deshalb eine zuverlässige Zustelladresse oder einen Zustellungsbevollmächtigten organisieren und bestehende rechtliche Angelegenheiten nicht unbeachtet lassen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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