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Außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern: Ihr Fahrplan in Sachsen-Anhalt

Schulden ohne Insolvenz – so gelingt der Vergleich mit Gläubigern

Viele Schuldner in Sachsen-Anhalt stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Insolvenz anmelden oder versuchen, sich außergerichtlich mit Gläubigern zu einigen?
Ein außergerichtlicher Vergleich kann der bessere Weg sein – insbesondere für Menschen, die noch nicht insolvenzreif sind, ihr Einkommen sichern und ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit behalten möchten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein solcher Vergleich funktioniert, welche regionalen Besonderheiten in Sachsen-Anhalt zu beachten sind und wie die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt Sie auf dem Weg zur Schuldenfreiheit begleitet.


1. Was ist ein außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern?

Der außergerichtliche Vergleich ist eine freiwillige Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern, bei der eine Reduzierung oder Stundung der Schulden vereinbart wird. Ziel ist es, eine Insolvenz zu vermeiden und trotzdem einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Typische Regelungen im Vergleich:

  • Teilverzicht auf Forderungen (z. B. Zahlung von 30–50 % der Gesamtschuld)
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Stundung oder Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Zinsverzicht oder Stillhalteabkommen


2. Wer kann einen außergerichtlichen Vergleich nutzen?

Der außergerichtliche Vergleich ist insbesondere geeignet für:

  • Privatpersonen, die ihre Zahlungsverpflichtungen (noch) teilweise erfüllen können
  • Selbstständige oder Freiberufler, deren Unternehmen nicht mehr voll liquide ist
  • Angestellte mit pfändbarem Einkommen, die eine Insolvenz vermeiden wollen
  • Schuldner mit nur wenigen Gläubigern, bei denen eine individuelle Lösung realistisch ist

Wer dagegen völlig überschuldet ist und keine finanziellen Mittel mehr hat, sollte prüfen lassen, ob ein Insolvenzplanverfahren oder eine Verbraucherinsolvenz sinnvoller wäre.


3. Ablauf eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs in Sachsen-Anhalt

Die Schuldnerberatung Brandt begleitet Mandanten in allen Phasen des außergerichtlichen Vergleichsprozesses:

Schritt 1: Schuldenanalyse und Finanzstatus

Zunächst wird eine Übersicht aller Gläubiger, Forderungen und laufenden Vollstreckungen erstellt. Hierbei wird geprüft, ob bereits Pfändungen, Kontosperrungen oder Lohnabtretungen vorliegen.

Regionale Besonderheit: In Sachsen-Anhalt sind häufig kommunale Gläubiger (z. B. Stadtkassen, Bußgeldstellen, Finanzämter Halle, Magdeburg, Stendal) beteiligt – deren Zustimmung zu einem Vergleich erfordert eine rechtlich fundierte Begründung.

Schritt 2: Vergleichsvorschlag

Die Kanzlei erstellt einen juristisch belastbaren Vergleichsentwurf, der alle Gläubiger gleichbehandelt und den gesetzlichen Vorgaben (§ 305 InsO) entspricht.

Dabei werden Raten, Einmalzahlungen und mögliche Teilverzichte auf Basis Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit berechnet.

Schritt 3: Verhandlungen mit Gläubigern

Nun beginnt die eigentliche Verhandlung. Typische Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt sind:

  • Inkassounternehmen mit Sitz in Magdeburg oder Halle
  • Kommunale Stadtkassen (z. B. Halle, Dessau-Roßlau, Naumburg, Stendal)
  • Finanzämter Sachsen-Anhalt Ost / West
  • Energieversorger wie EVH Halle oder SWM Magdeburg
  • Banken mit regionalen Forderungsabteilungen

Durch die anwaltliche Vertretung signalisiert der Schuldner Ernsthaftigkeit und Professionalität – das erhöht die Vergleichsbereitschaft der Gläubiger deutlich.

Schritt 4: Abschluss und Umsetzung

Wird der Vergleich angenommen, erfolgt die schriftliche Fixierung und Überwachung der Zahlungen.
Bei mehreren Gläubigern übernimmt die Kanzlei die Abwicklung und Kommunikation, um neue Mahnungen oder Vollstreckungen zu vermeiden.


4. Vorteile des außergerichtlichen Vergleichs

Ein erfolgreicher Vergleich bietet zahlreiche Vorteile:

  • Keine Insolvenzakte – Ihre Bonität bleibt langfristig besser erhalten
  • Keine Veröffentlichung im Insolvenzregister
  • Schnellere Schuldenfreiheit – oft schon nach 12–24 Monaten
  • Kein Insolvenzverwalter
  • Flexiblere Zahlungsmodelle
  • Schutz vor Pfändung und Zwangsvollstreckung, sobald Gläubiger zustimmen


5. Regionale Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt weist einige Eigenheiten im Vergleichsverfahren auf:

  • Amtsgerichte Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sind die zentralen Stellen für Vollstreckungsfragen, Pfändungsbeschlüsse und Vergleichsanzeigen.
  • Kommunale Kassen reagieren oft nur auf schriftliche Vergleichsanträge durch Anwälte oder anerkannte Schuldnerberatungen.
  • Ländliche Regionen wie Mansfeld-Südharz oder Jerichower Land** haben häufig Gläubiger aus Energie- oder Telekommunikationsbereichen**, deren Forderungen standardisiert sind – hier können pauschale Vergleiche über Raten oder Einmalzahlungen besonders effektiv sein.


6. Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Viele Schuldner versuchen, eigenständig mit ihren Gläubigern zu verhandeln – oft ohne Erfolg. Typische Fehler:

  • Uneinheitliche Vergleichsangebote (ein Gläubiger wird bevorzugt)
  • Keine schriftliche Fixierung der Einigung
  • Fehleinschätzung der eigenen Zahlungsfähigkeit
  • Unvollständige Gläubigerlisten
  • Kein rechtlicher Schutz vor neuen Vollstreckungen

Nur ein anwaltlich begleiteter Vergleich bietet rechtliche Sicherheit und erhöht die Erfolgsquote erheblich.


7. Wann ist eine Insolvenz doch sinnvoller?

Sollte der außergerichtliche Vergleich scheitern, kann dieser Schritt als gesetzliche Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz dienen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Der Vorteil: Der Versuch des Vergleichs verkürzt oftmals das spätere Insolvenzverfahren oder ermöglicht den Wechsel in ein Insolvenzplanverfahren mit deutlich schnellerer Schuldenbefreiung.


8. Ihr Fahrplan zur Schuldenfreiheit in Sachsen-Anhalt

  1. Kostenlose Ersteinschätzung durch die Schuldnerberatung Brandt
  2. Individuelle Vergleichsstrategie statt Standardlösung
  3. Verhandlungen mit Gläubigern durch erfahrene Anwälte
  4. Rechtssichere Vereinbarung und laufende Betreuung
  5. Abschluss mit Bescheinigung über Schuldenfreiheit


Fazit: Der außergerichtliche Vergleich ist oft der klügere Weg

Wer in Sachsen-Anhalt rechtzeitig handelt, kann Schulden ohne Insolvenz regulieren – mit Hilfe erfahrener Anwälte, die Gläubiger auf Augenhöhe verhandeln.
Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie dabei professionell und diskret – von der ersten Einschätzung bis zur letzten Rate.


Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Zögern Sie nicht, wenn Sie merken, dass Ihre Schulden überhandnehmen. Ein frühzeitiger Kontakt erhöht Ihre Chancen auf eine Einigung erheblich.
Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre Situation, übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Vergleichsprozess.

📞 Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20
oder besuchen Sie uns online unter www.insolvenzplan-einfach.de

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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