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Außergerichtlicher Einigungsversuch: Wie Sie Ihre Gläubiger zur Zustimmung bewegen

Wie Sie Ihre Gläubiger zur Zustimmung bewegenTipps und Strategien für die erfolgreiche Durchführung eines Einigungsversuchs vor der Insolvenz

Wenn Schulden überhandnehmen, drohen Pfändung, Kontosperrung und letztlich die Insolvenz. Doch bevor es soweit kommt, gibt es einen oft unterschätzten Ausweg: den außergerichtlichen Einigungsversuch. Richtig vorbereitet und professionell durchgeführt, kann er nicht nur Schulden reduzieren, sondern auch eine Insolvenz abwenden.

Was ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch?

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist ein gesetzlich vorgesehener Schritt (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO), bei dem Schuldner versuchen, sich mit ihren Gläubigern freiwillig auf einen Schuldenvergleich zu einigen – ohne Einschaltung des Gerichts. Ziel ist es, durch Ratenzahlungen, Teilerlasse oder Stundungen eine tragfähige Lösung für beide Seiten zu finden.

Warum stimmen Gläubiger überhaupt zu?

Gläubiger sind nicht grundsätzlich daran interessiert, eine Insolvenz zu erzwingen. Denn in einem Insolvenzverfahren erhalten sie oft nur einen Bruchteil ihrer Forderungen – oder sogar gar nichts. Ein außergerichtlicher Vergleich hingegen bietet Aussicht auf höhere Rückflüsse, oft schneller und ohne die langwierige Abwicklung über das Insolvenzgericht.

Ein überzeugender Einigungsversuch kann also auch für Gläubiger sinnvoller sein als der Gang in die Insolvenz.

5 Strategien, um Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen

1. Realistische und faire Angebote unterbreiten

Ein Vergleich funktioniert nur, wenn Ihr Angebot glaubwürdig, nachvollziehbar und finanziell machbar ist. Unsere Erfahrung zeigt: Wer mit offenen Karten spielt und zeigt, dass er wirklich nur begrenzt zahlungsfähig ist, hat deutlich bessere Chancen.

2. Übersichtliche Schuldenaufstellung

Eine saubere Aufstellung aller Gläubiger, Forderungshöhen und Tilgungsangebote ist entscheidend. Nur wer seine Situation transparent darstellt, wird ernst genommen. Wir übernehmen diese Aufbereitung für Sie – professionell, rechtssicher und mit klarem Fokus auf Einigungsfähigkeit.

3. Vermeidung juristischer Stolperfallen

Viele Einigungsversuche scheitern, weil rechtliche Formalitäten übersehen werden. Ein Vergleich, der nicht rechtskonform formuliert wurde, kann später angefochten oder unwirksam sein. Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden – und Ihre Gläubiger ein rechtssicheres Angebot erhalten.

4. Taktisch kluges Verhandeln

Jeder Gläubiger tickt anders: Inkassobüros, Banken, Vermieter oder das Finanzamt haben unterschiedliche Interessen. Deshalb ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir analysieren im Vorfeld die Erfolgsaussichten je Gläubiger und verhandeln gezielt – mit dem Ziel, eine Mehrheit der Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen.

5. Druckmittel richtig nutzen

Wird ein Insolvenzverfahren unausweichlich, verlieren viele Gläubiger bares Geld. Diese Tatsache kann gezielt – aber sachlich – in den Verhandlungen eingesetzt werden. Wir wissen, wann und wie dieser Aspekt argumentativ eingesetzt werden kann, um Zustimmung zu erwirken, ohne Druck aufzubauen.

Wann ist ein Einigungsversuch sinnvoll?

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch eignet sich besonders dann, wenn:

  • Einnahmen grundsätzlich vorhanden sind, z. B. durch Arbeit oder Rente.
  • die Schulden nicht komplett außer Kontrolle geraten sind.
  • die Gläubigeranzahl überschaubar ist oder gut strukturiert werden kann.
  • der Schuldner bereit ist, sich aktiv an der Lösung zu beteiligen.

Der Weg zur Einigung – mit unserer Hilfe

Ein erfolgreicher außergerichtlicher Einigungsversuch setzt rechtliches Know-how, Verhandlungsgeschick und psychologisches Feingefühl voraus. Als spezialisierte Kanzlei für Schuldnerberatung begleiten wir Sie vom ersten Gläubigerschreiben bis zur finalen Einigung – oder, falls notwendig, in ein anschließendes Insolvenzplanverfahren.

Wir übernehmen für Sie:

  • Vollständige Schuldenanalyse
  • Erstellung rechtskonformer Einigungsvorschläge
  • Direkte Verhandlung mit Gläubigern
  • Dokumentation aller Schritte für das Gericht (falls erforderlich)
  • Begleitung auch bei Scheitern des Einigungsversuchs (inkl. Insolvenzberatung)


Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden!

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist kein Selbstläufer – aber mit professioneller Unterstützung eine echte Chance auf einen schuldenfreien Neustart ohne Insolvenz.

👉 Nutzen Sie jetzt unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihre Situation unverbindlich und diskret. Wir prüfen kostenlos Ihre Möglichkeiten und sagen Ihnen ehrlich, ob ein außergerichtlicher Vergleich bei Ihnen Erfolg verspricht.

📞 Oder rufen Sie uns direkt an: 03 82 03 / 74 50 20
Wir sind für Sie da – persönlich, engagiert und erfahren.


Hinweis: Bei einem gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch kann im nächsten Schritt ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden – auch hierfür bieten wir rechtssichere Unterstützung inklusive Erstellung der notwendigen Bescheinigungen.

Wie hoch schätzen Sie Ihre Schulden?

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Wie vielen Personen schulden Sie Geld? (Anzahl der Gläubiger)

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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