Abfindung nach Kündigung – Nach einer Kündigung hoffen viele Arbeitnehmer auf eine Abfindung – doch nicht jeder erhält sie automatisch. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf eine Abfindung haben, wie die Höhe berechnet wird und wie die Kanzlei Brandt Ihnen zu einer fairen Lösung verhelfen kann.
1. Kein automatischer Anspruch – aber gute Chancen!
Viele Arbeitnehmer glauben, sie hätten bei jeder Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Das ist ein Irrtum. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG. In der Praxis wird eine Abfindung aber häufig gezahlt, wenn:
- eine Kündigungsschutzklage erhoben wird und der Arbeitgeber einen Vergleich anbietet,
- der Arbeitgeber Risiken im Kündigungsschutzprozess vermeiden will,
- der Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießt,
- ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
👉 Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung immer anwaltlich prüfen – selbst bei scheinbar klarer Sachlage sind gute Abfindungen möglich!
2. Wie wird die Abfindung berechnet?
In der Praxis hat sich eine Faustformel durchgesetzt:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Beispiel: Wer 6 Jahre im Unternehmen tätig war und zuletzt 3.000 € brutto verdiente, kann mit ca. 9.000 € Abfindung rechnen. Doch dies ist kein Gesetz, sondern Verhandlungssache. Mit rechtlicher Unterstützung lässt sich oft deutlich mehr herausholen – besonders bei unklarer oder fehlerhafter Kündigung.
3. Aufhebungsvertrag: Abfindung gegen Verzicht
In vielen Fällen wird die Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart. Doch Achtung: Wer vorschnell unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Vertrag vorher durch einen Anwalt prüfen, um Nachteile zu vermeiden und Ihre Ansprüche zu sichern.
4. Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage ist häufig der effektivste Weg zur Abfindung. Arbeitgeber scheuen die Unsicherheit eines Prozesses und sind oft zu einer Einigung bereit. Ein erfahrener Anwalt kann gezielt Druck aufbauen und optimale Ergebnisse verhandeln – sei es die Rücknahme der Kündigung oder eine attraktive Abfindung.
5. Steuern auf Abfindung – was bleibt übrig?
Abfindungen sind steuerpflichtig, aber es gibt eine steuerliche Begünstigung: die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG). Dadurch kann sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Auch hier lohnt sich die Beratung, um netto möglichst viel zu erhalten.
Fazit: Mit professioneller Hilfe zur fairen Abfindung
Eine Abfindung ist Verhandlungssache – und Ihre Chancen stehen gut, wenn Sie die richtigen Schritte gehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie mit Fachwissen, Verhandlungsgeschick und dem klaren Ziel: Ihr gutes Recht und Ihre finanzielle Sicherheit.
📞 Kostenlose Ersteinschätzung unter: 03 82 03 / 74 50 0
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