Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Ab wann lohnt sich ein Insolvenzverfahren? – Ihre rechtliche und wirtschaftliche Neustartchance

Ein Insolvenzverfahren ist oft der letzte Ausweg – aber auch eine echte Chance. Doch wann lohnt sich der Schritt in die Insolvenz wirklich? Dieser Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt klärt umfassend auf, wann ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Alternativen es gibt.


1. Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein gesetzlich geregelter Weg, Schulden geordnet abzubauen und einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht dabei die Entschuldung der betroffenen Person oder des Unternehmens. Am Ende eines erfolgreichen Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens steht die Restschuldbefreiung, also der Erlass der verbleibenden Schulden – häufig bereits nach 3 Jahren.

2. Die zentrale Frage: Wann lohnt sich ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist kein Automatismus bei Schulden – entscheidend ist immer das Verhältnis von Schuldenhöhe zu pfändbarem Einkommen. Denn nur wenn die Schulden nicht innerhalb von 48 bis 60 Monaten durch monatliche Raten (entsprechend dem pfändbaren Einkommen) getilgt werden können, lohnt sich in der Regel ein Insolvenzverfahren.

🔍 Was bedeutet das konkret?

  • Ist Ihr pfändbares Einkommen hoch genug, um alle Schulden innerhalb von 4 bis 5 Jahren zu begleichen, kann ein direkter Vergleich oder eine Umschuldung sinnvoller und schneller sein – eine Insolvenz lohnt sich dann wirtschaftlich nicht.
  • Liegt die Schuldensumme deutlich über dem, was Sie mit Ihrem pfändbaren Einkommen in 4–5 Jahren tilgen könnten, bietet das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einen echten Vorteil – vor allem wegen des Schuldenerlasses nach spätestens 3 Jahren bei gutem Verlauf.


2.1 Wichtig: Kein pfändbares Einkommen? Achtung vor Kostenfalle

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Ich habe kein pfändbares Einkommen – also kann mir in der Insolvenz nichts passieren.“ Ganz so einfach ist es nicht. Zwar wird in diesem Fall nichts an die Gläubiger ausgezahlt, dennoch entstehen Verfahrenskosten, die nicht automatisch entfallen.

  • Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten belaufen sich meist auf ca. 2.500 Euro.
  • Diese werden zunächst gestundet, wenn Sie mittellos sind.
  • Aber: Die gestundeten Kosten können noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des Verfahrens vom Insolvenzgericht eingefordert werden – auch durch Zwangsvollstreckung.

📌 Das bedeutet:

Wer kein Einkommen hat, sollte genau prüfen, ob sich ein Insolvenzverfahren tatsächlich lohnt – oder ob der Betrag von 2.500 Euro nicht eine zusätzliche Belastung darstellt, die später doch eingefordert wird.


2.2 Gesetzliche Pflicht: Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Verbraucher überhaupt einen Insolvenzantrag stellen darf, schreibt das Gesetz (§ 305 InsO) vor, dass zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden muss.

Dabei wird versucht, mit allen Gläubigern eine realistische Vergleichslösung zu finden – z. B. durch Teilzahlungen, Raten oder Schuldennachlässe. Dieser Versuch muss von einer anerkannten Stelle (z. B. Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung) dokumentiert und bei Scheitern auch bescheinigt werden.

Vorteile eines Vergleichs:

  • Kein SCHUFA-Eintrag wie bei der Insolvenz.
  • Keine gerichtlichen Verfahren.
  • Schuldenfreiheit schneller und oft günstiger erreichbar.

Aber:

Scheitert der Einigungsversuch – etwa, weil Gläubiger nicht reagieren oder ablehnen – ist der Weg für den Insolvenzantrag frei.


2.3 Beispiel zur Einschätzung

Stellen Sie sich vor, Sie haben 25.000 € Schulden und ein monatlich pfändbares Einkommen von 300 €.

  • In 60 Monaten könnten Sie 18.000 € zurückzahlen.
  • Die Schuldensumme liegt jedoch darüber → Insolvenzverfahren lohnt sich!

Hätten Sie dagegen nur 10.000 € Schulden, könnten diese mit dem gleichen Einkommen vollständig getilgt werden → Vergleich oder Ratenzahlung lohnenswerter als Insolvenz!


Fazit: Insolvenzverfahren – nur sinnvoll bei struktureller Überschuldung

Ein Insolvenzverfahren lohnt sich nicht in jedem Fall. Entscheidend ist:

Kriterium Lohnt sich ein Insolvenzverfahren?
Keine Rückzahlung in 48–60 Monaten möglich ✅ Ja
Kein pfändbares Einkommen, aber hohe Schulden ⚠️ Nur mit Blick auf Kosten prüfen
Schulden unterhalb der Rückzahlungsgrenze ❌ Vergleich oder Umschuldung besser
Gläubiger zeigen keine Kompromissbereitschaft ✅ Ja, nach gescheitertem Einigungsversuch
Schulden unter 5.000 Euro, keine Pfändung droht ❌ Insolvenz meist nicht sinnvoll

3. Vorteile eines Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren bietet mehr als nur Schuldenfreiheit:

  • Pfändungsschutz: Nach Eröffnung des Verfahrens ist Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze geschützt.
  • Rechtssicherheit: Gläubiger dürfen keine Einzelmaßnahmen mehr gegen Sie einleiten.
  • Schuldenfrei in 3 Jahren: Bei entsprechender Mitwirkung und unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Psychische Entlastung: Kein ständiger Druck durch Gläubiger oder Inkassobüros mehr.


4. Wann lohnt sich eine außergerichtliche Einigung mehr?

Ein Insolvenzverfahren ist nicht in jedem Fall der beste Weg. In folgenden Fällen kann eine außergerichtliche Schuldenregulierung sinnvoller sein:

  • Wenn Sie nur wenige Gläubiger haben.
  • Wenn Ihre Schulden noch überschaubar sind (z. B. unter 10.000 Euro).
  • Wenn ein oder mehrere Gläubiger verhandlungsbereit sind.
  • Wenn Sie kurzfristig größere Beträge (z. B. durch Erbschaft, Verkauf, Unterstützung von Verwandten) zur Verfügung haben.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Entscheidung unbedingt rechtlich beraten – jeder Fall ist individuell.


5. Der optimale Zeitpunkt für das Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren lohnt sich nicht erst dann, wenn alles zusammenbricht. Oft ist es sogar besser, frühzeitig die Reißleine zu ziehen. Warum?

  • Der Schuldenberg wächst durch Zinsen, Mahngebühren und Inkassokosten.
  • Gläubiger greifen aggressiver durch (z. B. mit Lohn- oder Kontopfändung).
  • Psychische Belastung und gesundheitliche Folgen nehmen zu.

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.


6. Vorsicht vor unseriösen Schuldnerberatungen

Leider tummeln sich im Internet zahlreiche Anbieter, die schnelle Lösungen versprechen – gegen hohe Gebühren. Vertrauen Sie stattdessen auf eine anerkannte und rechtlich geprüfte Schuldnerberatung mit anwaltlicher Kompetenz, wie die Kanzlei Brandt. Wir vertreten Ihre Interessen rechtssicher und begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess.


7. Insolvenzverfahren für Selbstständige – lohnt sich das?

Auch für Selbstständige kann sich ein Insolvenzverfahren lohnen – allerdings ist es komplexer. Ein sogenanntes Regelinsolvenzverfahren ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen weiterhin selbstständig zu bleiben und gleichzeitig die Altlasten zu bereinigen.

Ob sich das Verfahren lohnt, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich hierzu ausführlich von uns beraten.


8. Unser Fazit: Lohnt sich das Insolvenzverfahren?

Situation Insolvenz sinnvoll?
Schulden übersteigen das Einkommen deutlich ✅ Ja
Gläubiger lehnen Vergleiche ab ✅ Ja
Keine Aussicht auf vollständige Rückzahlung ✅ Ja
Kurzfristige Rückzahlung durch Umschuldung oder Erbschaft möglich ❌ Eher nein
Wenige Gläubiger, kleine Schuldenbeträge ❌ Alternativen prüfen

9. Lassen Sie sich professionell beraten – wir helfen Ihnen weiter

Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Unsere erfahrene Kanzlei begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur Restschuldbefreiung. Ob Insolvenzverfahren, Schuldenvergleich oder außergerichtliche Lösung – wir finden gemeinsam den besten Weg aus der Schuldenkrise.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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