🚨 Gesetzesverstöße bei Beamten: Verlust des Beamtenstatus und der Pension droht

Gesetzesverstöße bei Beamten – Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Damit einher gehen zahlreiche Rechte – insbesondere Unkündbarkeit und Versorgung im Ruhestand –, aber auch strenge Pflichten. Wer als Beamter gegen Recht und Gesetz verstößt, riskiert daher nicht nur eine disziplinarische Maßnahme, sondern im Extremfall auch den vollständigen Verlust des Beamtenstatus und der Pensionsansprüche.


⚖️ Gesetzesverstöße bei Beamten: Beamte unterliegen besonderen rechtlichen Pflichten

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft sind Beamte nicht nur ihrem Arbeitgeber verpflichtet, sondern auch dem Staat und der Rechtsordnung insgesamt. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind:

  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
  • Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. entsprechende Landesgesetze
  • Disziplinargesetze des Bundes und der Länder

Nach § 33 BeamtStG gilt für Beamte:

„Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu gestalten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert.“


🛑 Gesetzesverstöße bei Beamten: Welche Gesetzesverstöße gefährden den Beamtenstatus?

Nicht jeder Verstoß führt automatisch zum Amtsverlust. Aber strafrechtlich relevante oder grob pflichtwidrige Handlungen können schwerwiegende Konsequenzen haben. Besonders kritisch sind:

  • Korruption, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit (§§ 331–335 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Urkundenfälschung im Amt
  • Rechtswidrige Unterlassung hoheitlicher Maßnahmen (z. B. Nichtverfolgung von Ordnungswidrigkeiten)
  • Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften
  • Parteipolitisch motivierter Amtsmissbrauch

🧑‍⚖️ Disziplinarverfahren und mögliche Sanktionen

Ein Beamter, der gegen seine Pflichten verstößt, muss sich einem Disziplinarverfahren stellen. Dieses kann, je nach Schwere der Pflichtverletzung, mit folgenden Maßnahmen enden:

  • Verweis
  • Geldbuße
  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
  • Aberkennung der Ruhegehaltsfähigkeit (bei Ruhestandsbeamten)

➡️ Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt zum vollständigen Verlust aller Ansprüche auf Beamtenpension.


📌 Beispiel: Pflichtwidriges Unterlassen von Einnahmeerhebung

Ein besonders relevanter, aber oft unterschätzter Pflichtverstoß ist das pflichtwidrige Unterlassen der Einnahmeerhebung, etwa im Bereich von Bußgeldern, Gebühren oder öffentlichen Abgaben. Wer als Beamter vorsätzlich auf rechtlich gebotene Einnahmen verzichtet – etwa weil er aus politischen Gründen keine Strafzettel ausstellen lässt oder öffentliche Automaten stilllegt –, verstößt gegen das Haushaltsrecht und kann sich wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen.

➡️ Solche Fälle sind nicht durch „Ermessen“ gedeckt, sondern stellen klare Pflichtverletzungen dar, insbesondere wenn durch das Verhalten erhebliche Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand entstehen.


⚠️ Beamte im Ruhestand: Auch Pensionen können aberkannt werden

Selbst Beamte im Ruhestand sind nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen. Bei schweren Pflichtverletzungen kann die Pension ganz oder teilweise entzogen werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn:

  • das Fehlverhalten während der aktiven Dienstzeit begangen wurde
  • das Disziplinarverfahren erst nach der Versetzung in den Ruhestand abgeschlossen wird
  • eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt (z. B. wegen Korruption, schwerer Untreue)

📝 Fazit: Beamte stehen unter besonderer Verantwortung – auch rechtlich

Beamte genießen in Deutschland einen besonderen Schutz – aber nur so lange, wie sie ihre Pflichten gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit erfüllen. Wer gegen Gesetze verstößt oder seine Amtspflichten grob verletzt, riskiert nicht nur eine Disziplinarstrafe, sondern im Extremfall den Verlust des gesamten Beamtenstatus und aller Pensionsansprüche.

Gerade in Zeiten zunehmender öffentlicher Kritik an Verwaltungen ist es wichtiger denn je, das Vertrauen in die Integrität des Beamtentums zu schützen – und Fehlverhalten konsequent zu ahnden.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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