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🏦 Mietkaution nach Restschuldbefreiung – Was Schuldner wirklich wissen müssen

🏦 Mietkaution nach Restschuldbefreiung – Was Schuldner wirklich wissen müssen- Wenn ein Mieter eine Insolvenz hinter sich hat, stellt sich häufig die Frage:
Was passiert mit meiner Mietkaution, wenn ich Restschuldbefreiung erhalten habe – vor allem, wenn meine Bank auch Gläubiger war?

Die Antwort ist juristisch anspruchsvoll, aber für viele Betroffene existenziell wichtig. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie die Mietkaution nach der Restschuldbefreiung rechtlich behandelt wird, wann die Bank kein Aufrechnungsrecht mehr hat – und wie Sie Ihr Geld rechtssicher zurückerhalten können.


⚖️ 1. Grundprinzip: Die Restschuldbefreiung löscht persönliche Forderungen

Die Restschuldbefreiung (§ 301 InsO) befreit den Schuldner endgültig von den Forderungen seiner Insolvenzgläubiger.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung dürfen Gläubiger:

  • keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben,
  • keine Forderungen mehr geltend machen,
  • und nicht mehr mit Altforderungen aufrechnen.

Das bedeutet: Die persönliche Haftung des Schuldners ist erloschen.
Aber: Sicherungsrechte (z. B. Pfandrechte, Hypotheken, Verpfändungen) bleiben grundsätzlich bestehen – sofern sie bereits vor der Insolvenz bestanden haben.


🏠 2. Besonderheit der Mietkaution

Eine Mietkaution ist keine gewöhnliche Geldanlage.
Nach § 551 BGB dient sie ausschließlich der Sicherung der Ansprüche des Vermieters.

Typischerweise wird sie so angelegt:

  • auf einem Kautionskonto auf den Namen des Mieters,
  • aber zugunsten des Vermieters verpfändet.

👉 Juristisch bedeutet das:
Der Mieter bleibt Eigentümer des Geldes, darf es aber nicht frei verwenden.
Der Vermieter hat ein Sicherungsrecht, das ihn schützt, falls der Mieter Schäden verursacht oder Mieten nicht zahlt.

Die Bank führt das Konto nur treuhänderisch – sie hat keine eigenen Ansprüche an diesem Geld.


🚫 3. Wenn die Bank zugleich Gläubiger ist

Viele Schuldner waren vor der Insolvenz Kunden der gleichen Bank, bei der auch das Kautionskonto geführt wird – etwa Sparkasse oder Volksbank.

Diese Bank hat oft eigene Forderungen (z. B. aus Dispokredit, Darlehen oder Kreditkarte).
Nach der Insolvenz stellt sich dann die Frage:

Darf die Bank das Guthaben auf dem Kautionskonto einfach behalten oder verrechnen?

Die klare Antwort:

Nein, das darf sie nach der Restschuldbefreiung nicht mehr.

Denn:

  1. Die Forderung der Bank gegen den Schuldner wurde durch die Restschuldbefreiung rechtlich vernichtet (§ 301 InsO).
  2. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn beide Forderungen durchsetzbar sind (§ 387 BGB).
    → Nach der Restschuldbefreiung fehlt der Bank die durchsetzbare Gegenforderung.
  3. Das Kautionskonto ist verpfändet zugunsten des Vermieters, nicht zugunsten der Bank.
    → Die Bank darf also nicht auf die Kaution zugreifen, um eigene Schulden zu tilgen.


📜 4. Was das für die Praxis bedeutet

Nach Ende des Mietverhältnisses prüft der Vermieter, ob noch Ansprüche bestehen.
Hat der Mieter alle Verpflichtungen erfüllt, muss der Vermieter die Kaution freigeben.

Danach gilt:

  • Die Bank darf das Kautionsguthaben an den Mieter auszahlen.
  • Sie darf nicht mit alten Kreditforderungen aufrechnen.
  • Eine Verrechnung nach Restschuldbefreiung wäre rechtswidrig.

Wenn die Bank die Auszahlung verweigert, sollten Sie:

  1. Schriftlich auf die erteilte Restschuldbefreiung verweisen,
  2. eine fristgebundene Auszahlung verlangen,
  3. und bei weiterer Weigerung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


🧾 5. Ausnahme: Vorherige Pfändung oder Abtretung

Nur in Ausnahmefällen darf die Bank auf die Kaution zugreifen – etwa, wenn:

  • sie bereits vor Insolvenzeröffnung eine wirksame Pfändung oder Abtretung des Kontos hatte,
  • und dieses Recht nicht vom Insolvenzverwalter angefochten wurde (§§ 129 ff. InsO).

Das ist jedoch selten, denn Mietkautionen sind meist zweckgebundene Treuhandkonten, auf die Gläubiger nicht ohne weiteres zugreifen können.


💡 6. Häufige Irrtümer

Irrtum Wahrheit
„Die Bank darf mit alten Krediten verrechnen.“ ❌ Nach Restschuldbefreiung erloschen – keine Aufrechnung mehr möglich.
„Die Kaution gehört der Bank.“ ❌ Eigentümer ist der Mieter – die Bank verwaltet nur treuhänderisch.
„Die Restschuldbefreiung betrifft nur Privatgläubiger.“ ❌ Sie betrifft alle Insolvenzgläubiger, also auch Banken.
„Die Bank kann die Kaution einfach einbehalten.“ ❌ Nur der Vermieter darf bei offenen Forderungen darauf zugreifen.


🧭 7. So setzen Sie Ihr Recht durch

Wenn die Bank die Auszahlung blockiert, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Schriftliche Aufforderung mit Hinweis auf § 301 InsO (Restschuldbefreiung).
  2. Fristsetzung von 14 Tagen.
  3. Einschaltung eines Anwalts oder Schuldnerberaters, wenn keine Reaktion erfolgt.
  4. Evtl. Klage auf Auszahlung oder Beschwerde bei der BaFin.

Tipp:
Bewahren Sie Ihre Restschuldbefreiungsurkunde und Kontoauszüge sorgfältig auf – sie dienen als Beweis, dass die Bank keine Forderungen mehr durchsetzen darf.


🧠 8. Fazit: Restschuldbefreiung schützt auch Ihre Mietkaution

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens sind Sie wirtschaftlich wieder frei.
Dazu gehört auch, dass Ihre Mietkaution Ihnen zusteht, sofern der Vermieter keine Ansprüche hat.

Die Bank darf das Guthaben nicht zur Tilgung alter Schulden verwenden – auch nicht teilweise.
Das gilt selbst dann, wenn sie das Kautionskonto führt und Gläubigerin war.

👉 Rechtlich gilt:

Mit der Restschuldbefreiung endet auch die Zugriffsmöglichkeit der Bank auf Ihr Kautionskonto.


📞 Rechtliche Hilfe: Schuldnerberatung & Kanzlei Brandt

Sie haben eine Restschuldbefreiung erhalten, aber Ihre Bank verweigert die Auszahlung der Mietkaution?
Oder Sie sind unsicher, welche Rechte Sie haben?

Dann lassen Sie Ihren Fall prüfen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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