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📅 Kündigungsfrist nur noch 1 Monat – Was Verbraucher jetzt zu Aboverträgen wissen müssen

Schluss mit Knebelverträgen: Seit 2022 gibt es mehr Rechte für Verbraucher

Lange Vertragslaufzeiten, übersehene Kündigungsfristen, teure Verlängerungen – wer ein Abo abgeschlossen hat, kennt diese Probleme. Besonders bei Fitnessstudios, Streamingdiensten, Handyverträgen oder Zeitschriften-Abos gab es in der Vergangenheit oft nur eine kurze Frist, um einer automatischen Vertragsverlängerung zu entgehen.

Doch mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das seit 1. März 2022 gilt, hat sich vieles verbessert: Neue Verträge dürfen sich nur noch monatlich verlängern – und auch die Kündigungsfrist wurde auf maximal einen Monat begrenzt.

In diesem Beitrag erfährst du:

  • Was genau sich durch das neue Gesetz geändert hat
  • Welche Unterschiede es zwischen Alt- und Neuverträgen gibt
  • Wie du bei Fitness, Handy & Co. von deinem Kündigungsrecht profitierst
  • Und was du tun kannst, wenn Anbieter sich nicht an die neuen Regeln halten


✅ Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Bisher (vor März 2022) Jetzt (bei neuen Verträgen)
Kündigungsfrist oft 3 Monate zum Laufzeitende Kündigungsfrist max. 1 Monat
Automatische Verlängerung um 1 Jahr möglich Automatische Verlängerung nur noch monatlich
Kündigung nur per Brief oder Fax möglich Einfach online kündbar über Website & Button
Kaum Handhabe bei verspäteter Kündigung Gesetzlicher Schutz vor ungewollten Vertragsfallen

🏋️‍♂️ Beispiel: Fitnessstudio – endlich raus aus dem 12-Monats-Kreislauf

Du hast nach dem 1. März 2022 einen Vertrag abgeschlossen?

Dann darf sich dein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit (meist 12 oder 24 Monate) nur noch monatlich verlängern – und du kannst ihn mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen.

🔎 Beispiel:

  • Start: 01.07.2022
  • Mindestlaufzeit: 12 Monate
  • Automatische Verlängerung: Monatlich ab 01.08.2023
  • Kündigungsfrist: jeweils 1 Monat zum Monatsende

Das bedeutet: Du bist flexibel, statt 12 weitere Monate gebunden zu sein.


Du hast vor dem 1. März 2022 einen Vertrag abgeschlossen?

Dann gelten leider noch die alten Regeln, z. B.:

  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Automatische Verlängerung: 12 Monate

Aber: Viele Anbieter zeigen sich inzwischen kulant, wenn du auf das neue Gesetz hinweist. Außerdem darfst du bei Vertragsänderungen oder Neuabschlüssen neu verhandeln.


📺 Was gilt bei Streaming, Handy, Musik und anderen Abos?

Auch hier gilt:
📌 Neue Verträge ab März 2022 → monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit
📌 Alte Verträge → Achtung: bis zu 3 Monate Kündigungsfrist möglich

Besonders relevant ist die Pflicht zum Kündigungsbutton auf Webseiten:

✅ Kündigungsbutton – deine Sofort-Kündigung online

Seit 1. Juli 2022 müssen Anbieter, die Verträge online abschließen lassen, auch eine Online-Kündigung mit nur zwei Klicks ermöglichen.
Das heißt:

  • Kein Fax mehr
  • Keine Post mit Einschreiben
  • Einfach Button drücken → kündigen

Fehlt der Button? Dann kannst du jederzeit kündigen – ohne Frist! (§ 312k BGB)


⚖️ Was tun, wenn der Anbieter sich nicht an das Gesetz hält?

Leider versuchen einige Anbieter, die neuen Regeln zu umgehen oder Kunden im Unklaren zu lassen. Beispiele:

  • Kündigungsbutton auf der Website fehlt oder ist versteckt
  • Trotz neuem Vertrag wird 12-monatige Verlängerung behauptet
  • Kündigungsfristen werden falsch angegeben

👉 In solchen Fällen solltest du sofort handeln – und deine Rechte durchsetzen.

📨 Musterschreiben & Beweise sichern (Screenshots, E-Mails)
📌 Bei Problemen mit Fitnessstudios, Streamingdiensten oder Verlagen:
Wir helfen dir, deine Kündigung rechtssicher durchzusetzen.


📞 Probleme mit Kündigungsfristen? Wir setzen dein Recht durch.

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt hilft dir:

  • bei rechtssicheren Kündigungen von Alt- und Neuverträgen
  • wenn Anbieter sich nicht an gesetzliche Kündigungsfristen halten
  • bei Problemen mit Fitness, Mobilfunk, Streaming, Versicherungen
  • bei Rückforderungen zu viel gezahlter Beiträge
  • ohne Wartezeit, kompetent und deutschlandweit

📲 Jetzt beraten lassen: 03 82 03 / 74 50 0
🌐 Oder direkt anfragen: www.rain-brandt.de


💬 Fazit: Das Kündigungsrecht ist jetzt auf deiner Seite – nutze es!

Verbraucher sind heute so gut geschützt wie nie zuvor. Lass dich nicht länger durch unfaire Vertragsbedingungen binden. Prüfe deine Verträge – und beende alles, was du nicht mehr brauchst.

Hast du Zweifel, ob dein Anbieter korrekt handelt? Frag uns – wir helfen sofort.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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