Erbanteil und Zugewinnausgleich – Wenn eine Ehe endet, stehen Betroffene nicht nur emotional, sondern auch rechtlich vor komplexen Fragen. Eine davon: Wie wirkt sich der Zugewinnausgleich auf den Erbanteil bei einer Scheidung aus? Wer bekommt was – und wann? Dieser Beitrag gibt einen rechtssicheren Überblick über die Zusammenhänge zwischen Erbrecht und Familienrecht.
📌 Was ist der Erbanteil?
Der Erbanteil bezeichnet den Anteil am Nachlass, der einem Erben kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testaments zusteht. Ehegatten sind gesetzliche Erben. Nach § 1931 BGB erbt der überlebende Ehepartner grundsätzlich 1/4 des Nachlasses neben Verwandten der ersten Ordnung (z. B. Kindern). Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ein weiteres Viertel auf insgesamt 1/2.
➤ Beispiel: Verstirbt der Ehegatte und hinterlässt einen Ehepartner sowie zwei Kinder, erhält der Ehepartner die Hälfte (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich), die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
📌 Was ist der Zugewinnausgleich?
Während einer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Am Ende der Ehe – durch Scheidung oder Tod – erfolgt der sogenannte Zugewinnausgleich: Der Partner, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, erhält einen finanziellen Ausgleich.
➤ Bei Scheidung wird dieser Anspruch konkret berechnet. Im Erbfall hingegen wird er – wenn keine andere Regelung getroffen wurde – pauschal mit 1/4 des Erbteils berücksichtigt.
📌 Wie wirkt sich die Scheidung auf den Erbanteil aus?
Scheidung und Erbrecht greifen direkt ineinander:
- Ist die Scheidung vollzogen, entfällt das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners (§ 1933 BGB).
- Lebten die Ehegatten getrennt und war die Scheidung bereits beantragt, kann ebenfalls kein Erbe mehr beansprucht werden.
- Der Zugewinnausgleich wird dann – wenn nicht anderweitig geregelt – im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung konkret berechnet, nicht mehr pauschal.
➤ Wichtig: Wer sich scheiden lässt, verliert nicht nur das Erbrecht, sondern auch den pauschalen Zugewinnausgleich im Erbfall. Stattdessen muss er aktiv den Zugewinnausgleich im Zuge der Scheidung geltend machen.
📌 Besondere Konstellation: Enterbung trotz Zugewinn?
Hat der Erblasser den Ehepartner enterbt, besteht unter Umständen noch ein Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – also auch hier spielt der pauschale Zugewinnausgleich eine Rolle.
➤ Beispiel: Ein enterbter Ehegatte im gesetzlichen Güterstand kann dennoch 1/4 des Nachlasses als Pflichtteil beanspruchen (Hälfte von 1/2 Erbteil inkl. Zugewinn).
📌 Handlungsempfehlung
Sowohl bei Trennung, Scheidung als auch bei Todesfall ist rechtliche Beratung unerlässlich, um Vermögensansprüche zu sichern. Insbesondere in folgenden Fällen sollten Sie handeln:
- Es besteht ein Testament mit Enterbung.
- Die Scheidung ist eingereicht, aber noch nicht rechtskräftig.
- Es bestehen Fragen zu Immobilien oder Betriebsvermögen.
- Es ist unklar, ob eine Zugewinngemeinschaft bestand.
✅ Fazit
Der Zugewinnausgleich wirkt sich maßgeblich auf den Erbanteil des Ehegatten aus – sowohl im Leben als auch im Todesfall. Eine rechtzeitige juristische Beratung schützt vor Verlusten und hilft, Ansprüche durchzusetzen.
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