Ausgangslage:Zwei Personen (z.B. Ehegatten oder Lebensgefährten) sind gemeinsame Inhaber eines Kontos („Gemeinschaftskonto“ / Oder-Konto). Gegen eine dieser Personen wird eine Kontopfändung betrieben oder eine Pfändung steht unmittelbar bevor. Zentrales Problem:Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden. Pfändungsschutz ist nur über ein Einzelkonto möglich (vgl. BMJ, „Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)“, FAQ Nr. 7). Ziel dieses … Handlungsempfehlung: Pfändungsschutz bei Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern– Schritt-für-Schritt-Anleitung für Schuldner und Mitkontoinhaber weiterlesen
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