Auch ohne förmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ein Krankengeldanspruch bestehen.

Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 03.05.2017 (Az.: S 22 KR 75/16) entschieden, dass ein Anspruch auf Krankengeld nicht zwingend eine förmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) voraussetzt. Es genügt, wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, selbst wenn dieser nicht als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Im konkreten Fall hatte die Klägerin ein Polytrauma … Auch ohne förmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ein Krankengeldanspruch bestehen. weiterlesen