Darf er das verlangen? Nein, du musst dich nicht an den Beerdigungskosten beteiligen! ✅ 1. Du hast das Erbe ausgeschlagen Wenn du das Erbe formwirksam und fristgerecht ausgeschlagen hast (§ 1942 BGB), dann bist du nicht Erbin deiner Mutter. Damit haftest du auch nicht für die Beerdigungskosten nach § 1968 BGB, denn dieser Paragraph betrifft nur Erben: § … Wir Geschwister haben das Erbe nach unserer Mutter ausgeschlagen. Mein Bruder will nun einen Anteil an den Beerdigungskosten von mir. weiterlesen
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