Kündigung, Widerspruch, Einspruch und Co.
Die Bedeutung des Zugangs und des Nachweises Die Relevanz des Zugangs Eine Kündigung, sei es im Arbeitsrecht, Mietrecht oder in anderen vertraglichen Beziehungen, ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Dies bedeutet, dass die Kündigung erst dann rechtliche Wirkung entfaltet, wenn sie dem Empfänger zugeht. Der Begriff „empfangsbedürftig“ impliziert, dass die Erklärung nur dann wirksam wird, wenn … Kündigung, Widerspruch, Einspruch und Co. weiterlesen
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