Warum Schenkungen die Pflichtteilshöhe beeinflussen Pflichtteilsergänzung – Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, können pflichtteilsberechtigte Personen unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass der Wert dieser Schenkungen dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet wird – die sogenannte Pflichtteilsergänzung. Besonders relevant wird dieses Thema in Streitfällen unter Erben, wenn nahe Angehörige übergangen oder mit einem zu geringen … Pflichtteilsergänzung: Ausgleichswerte für Schenkungen bis 10 Jahre zurück – Ihre Rechte in Bad Doberan weiterlesen
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