Grobe Beleidigung eines Chefs rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, kurz LAG, hat mit Urteil vom 24.01.2017 zum Az: 3 Sa 244/16 entschieden, dass die Bezeichnung eines Chefs als „soziales Arschloch“ eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Im betreffenden Fall war ein langjähriger Mitarbeiter ohne vorherige Abmahnung gekündigt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 62-jährige Arbeitnehmer war in einem kleinen Installationsbetrieb beschäftigt. Im Betrieb … Grobe Beleidigung eines Chefs rechtfertigt fristlose Kündigung weiterlesen
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