Gentest auch nach Tod möglich

Gentest auch nach Tod möglich- Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied am 15. August 2017 (Az.: 4 UF 106/17), dass leibliche Kinder eines Verstorbenen verpflichtet werden können, für einen Gentest zur Klärung der Vaterschaft Proben abzugeben. Hintergrund des Falls Eine 42-jährige Frau wollte ihre Abstammung klären, da feststand, dass der Ehemann ihrer Mutter nicht ihr leiblicher Vater … Gentest auch nach Tod möglich weiterlesen