Kindergeld ist kein pfändbares Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO
Kindergeld ist kein pfändbares Einkommen Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss vom 9.7.2020 klargestellt, dass auch dann, wenn das Kind eine 1. unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO ist, das Kindergeld kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO darstellt. Kindergeld ist kein pfändbares Einkommen. Im betreffenden … Kindergeld ist kein pfändbares Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO weiterlesen
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