12/09/2024
Pfändungsschutz für Nachzahlungen bei einer Kontopfändung
Eine Nachzahlung bezeichnet die rückwirkende Zahlung von Geldbeträgen, die für einen vergangenen Zeitraum geschuldet sind. Solche Nachzahlungen können häufig bei staatlichen Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Kindergeld oder auch bei Arbeitsentgelten und Pflegegeld vorkommen.
Wenn diese Nachzahlungen auf ein gepfändetes Konto eingehen, kann der pfändungsfreie Betrag auf einem P-Konto oft nicht ausreichen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Nachzahlung an den Gläubiger verloren geht. Automatisch wird eine Nachzahlung nicht geschützt – daher ist schnelles Handeln erforderlich.
Schritte zum Schutz einer Nachzahlung bei einer Kontopfändung:
- Prüfen Sie den Freibetrag auf Ihrem P-Konto: Übersteigt die Nachzahlung den monatlichen Freibetrag?
- Freibetrag reicht aus: Sie können über die Nachzahlung bis zu drei Monate verfügen.
- Freibetrag reicht nicht aus: Ein zusätzlicher einmaliger Freibetrag muss eingerichtet werden.
Wie lässt sich eine Nachzahlung schützen?
Für bestimmte Nachzahlungen kann ein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag einfach mit einer P-Konto-Bescheinigung eingerichtet werden. Dazu zählen:
- Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII
- Kindergeldnachzahlungen
- Nachzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Arbeitseinkommen, wenn der nachgezahlte Betrag 500 € nicht übersteigt
- Rentennachzahlungen unter 500 €
- Wohngeld und Pflegegeld bis 500 €
- P-Konto-Bescheinigung beantragen
Eine P-Konto-Bescheinigung hilft Ihnen, Ihre Nachzahlung vor Pfändungen zu schützen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten und die entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung können Sie unnötige Verluste vermeiden. Fordern Sie Ihre Bescheinigung gerne unter https://www.p-kontobescheinigung.de/formulare an.
Wann ist ein Antrag bei der Vollstreckungsstelle notwendig?
Für Nachzahlungen über 500 € (z.B. Arbeitseinkommen, Renten, Wohngeld, Pflegegeld) ist der Schutz durch einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle zu erwirken. Dabei sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:
Nachweis über die Kontopfändung und den aktuellen Freibetrag
Leistungsbescheid oder Kontoauszug zur Nachzahlung
Aktueller Kontoauszug, der zeigt, dass der Freibetrag überschritten wird
Ein Besuch bei der Rechtsantragstelle der Vollstreckungsstelle ist empfehlenswert, um den Antrag persönlich einzureichen und so schnell wie möglich Hilfe zu erhalten.
Rechtliche Grundlage
Der Pfändungsschutz für Nachzahlungen ist in § 904 ZPO geregelt. Um diesen Schutz zu erlangen, muss der Schuldner gegenüber seiner Bank oder Sparkasse eine P-Konto-Bescheinigung gemäß § 903 ZPO vorlegen. Rechtsanwälte können diese Bescheinigungen ausstellen.
Fazit
Handeln Sie schnell, um Ihre Nachzahlungen zu schützen, und nutzen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts.
Für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch rufen Sie gerne an unter: 038203-74520.