Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Rechtliche Grundlagen und Verfahren
Voraussetzungen für die Aufhebung Aufhebung der Lebenspartnerschaft – Gemäß § 15 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) kann eine eingetragene Lebenspartnerschaft durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Die Voraussetzungen hierfür sind: Das Verfahren zur Aufhebung Der Antrag auf Aufhebung ist beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Zuständig ist in der Regel das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Partner oder, falls … Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Rechtliche Grundlagen und Verfahren weiterlesen
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