§ 850 ZPO – Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
§ 850 ZPO – In finanziellen Notlagen ist es für Schuldner entscheidend zu wissen, welche Teile ihres Einkommens vor Pfändungen geschützt sind. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt in den §§ 850 bis 850i den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und legt fest, welche Einkommensbestandteile unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind. Das Wichtigste in Kürze zu § 850 ZPO: … § 850 ZPO – Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen weiterlesen
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